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Allgemeine Wehrpflicht und Präsenzstärke
russische Entente brauchte Zeit, um sich durchzusetzen. Die Besuche des Zaren in England und König Eduards in Reval, die Politik der Tripleentente in der Balkanfrage und anderes mehr haben allmählich die Beziehungen befestigt.
Man darf sich auch nicht versprechen, daß, wenn es zwischen England und Deutschland zu einem „Busineß-Arrangement" käme, damit zugleich ein herzliches Einvernehmen zwischen beiden Nationen hergestellt würde. Regierungen haben es verhältnismäßig leicht, sich miteinander zu verständigen. Der öffentlichen Meinung würde es vermutlich schwerer werden, sich in einen Zustand paradiesischer Freundschaft einzuleben. In den letzten zwölf Jahren hat sich so viel Verstimmung, um nicht mehr zu sagen, angesammelt, daß sie sich nicht in aller Schnelligkeit beseitigen lassen wird. Aber vergessen wir nicht, daß die herzliche Freundschaft zwischen den beiden Nationen — so erfreulich sie uns auch erschiene — gar nicht der eigentliche Zweck unserer Politik ist. Der Zweck unserer Politik ist, die Ziele zu erreichen, die wir uns setzen. Die Ordnung unserer Beziehungen zu England ist ein wesentliches Mittel dazu. Wenn sich daraus ein Verhältnis zu England entwickeln sollte, das über unsere praktischen Wunsche und Bedürfnisse hinaus herzlich werden könnte, so wollen wir uns dessen frenen wie der Blnmen im Frühling. Aber die gefühlsmäßige Seite unserer Beziehungen zu England ist kein politisches Erfordernis für uns. Es ist auch kein Erfordernis für die deutsche Politik, eine Änderung in der gegenwärtigen Gruppierung der Mächte zu erstreben und von diesem Gesichtspunkt aus an einer Änderung unseres Verhältnisses zu England zu arbeiten. Kombinationen der Mächte können niemals politischer Zweck, sondern immer nur Mittel zu einem Zweck sein. Alfa
Allgemeine Wehrpflicht und Präsenzstärke
<Lin rechtliches und militärisches Dilemma von Dr. Engen Nübling-Mm II.
K. Die materielle Gegenleistung der mit abgekürzter Dienstzeit oder ohne jede Dienstleistung entlassenen Wehrpflichtigen Bezwecken die seither gemachten Vorschläge, durch Einführung der allgemeinen zweijährigen Dienstpflicht und eine höhere Bezahlung der zum dreijährigen Dienst herangezogenen Wehrpflichtigen die Dienstpflicht selbst gerechter zu gestalten, so handelt es sich nun um die weitere wichtige Rechtsfrage, wie das schwere Unrecht aus der Welt'geschafft werden kann, das gegenwärtig in steigendem Maße dadurch