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Allgemeine Wehrpflicht und Präsenzstärke : ein rechtliches und militärisches Dilemma
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Allgemeine Wehrpflicht und Präsenzstärke

5. Die dreijährige Dienstzeit der Reiterei militärisch unentbehrlich, aber rechtlich ein Unrecht gegen die Landwirtschaft

Wäre durch die Abschaffung des Vorrechts der Mannschaften mit höherer Schulbildung und der Volksschullehrer auf nur einjährigen Heerdienst die zwei­jährige Wehrpflicht bei den Fußtruppen grundsätzlich wenigstens durchgeführt, so bliebe als Durchbrechung des Systems der gleichmäßigen Dienstzeit bei allen Waffengattungen mit einziger Ausnahme des Trains und der schwer abkömmlichen Mannschaften nur noch die dreijährige Dienstzeit bei der Reiterei.

Was diese wichtige Frage betrifft, so wird militärisch kaum zu bestreiten sein, daß die Reiterei die dreijährige Dienstzeit unbedingt nötig hat. Sie gebraucht zunächst mindestens ein Drittel ihrer Mannschaften als Remontereiter und dazu eignen sich, von einigen Ausnahmen abgesehen, nur Leute mit mehr als zweijähriger Reiterpraxis. Daneben aber stellt die heutige Taktik nach wie vor — wenn auch nur noch in Ausnahmefällen — die alten Anforderungen in bezug auf die Durchführung großer Neiterkämpfe und dazu wesentlich größere Anforderungen in bezug auf das wichtige Geschäft der strategischeu Aufklärung. Die Reiterei soll die feindliche Heeresreiterei aus dem Felde schlagen, um den eigenen berittenen Aufklärungskörpern und Fernpatrouillen die Bahn frei zu machen und Bewegungen des eigenen Heeres zu verschleiern, und sie hat nach der Schlacht dem Feinde nachzujagen und ihn zu vernichten.

Zu all diesen wichtigen Arbeiten gehört ein hervorragendes Maß reiterlicher Ausbildung; denn sie sind nur durchführbar, wenn jeder einzelne Mann zum entschlossenen, schneidigen und gewandten Einzelgeländereiter durchgebildet ist, der den Meldedienst vollständig beherrscht. Richtiges Sehen, richtiges Melden, Zurechtfinden im Gelände, Einteilung der Pferdekraft, Verfolgen von Patrouillen, Durchbringen von Meldungen trotz feindlicher Verfolgung — das alles sind Dinge, die eine lange Übung erfordern, zumal der Mann daneben noch ein guter Pferdepfleger, ein sicherer Schütze und Lanzenfechter sein, den Kavalleriepionier­dienst im Brückenbauen und Pontonieren. den Signalflaggendienst und das Zerstören von Eisenbahnen und Telegraphenlinien lernen und nicht zuletzt ein gehorsamer und pflichtgetreuer Soldat sein soll. Und das alles bei einer Waffe, die an sich weniger straff sein kann als die Infanterie, wo der einzelne Mann viel mehr unter den Augen des Vorgesetzten bleibt. Es erscheint außer Zweifel, daß drei Jahre das Mindestmaß sind, um diesen umfangreichen Dienst kennen zu lernen.

Frankreich hat deshalb auch bei seiner Reiterei mit der Einführung der gesetzlichen zweijährigen Dienstzeit nach allen Nachrichten schlechte Erfahrungen gemacht. Seine Hoffnung, die erforderliche Zahl Remontereiter durch Kapitulation zu erhalten, ist trotz hoher Prämien fehlgeschlagen und diese Hoffnung würde auch bei uns fehlschlagen; denn die Leutenot der Landwirtschaft und die hohen Löhne der Industrie wären ein Wettbewerb, dem die Heeresverwaltung beim Wegfall der gesetzlichen Pflicht zum dreijährigen Heerdienst nicht gewachsen wäre. Gerade die Landwirtschaft bedarf heute ihren Nachwuchs mehr als je, und ohne