Allgemeine Wehrpflicht und Präsenzstärke
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Spitze der deutschen Katholiken stellen? Für deutsche Bischöfe kann es kein edleres Werk geben, als Deutschland von dem ausländischen Drucke zu befreien. Und gibt es nicht in Deutschland auch einen katholischen König, aus dessen Munde wir eine mannhaste, von deutschem Selbstbewußtsein getragene Erklärung gegen die Borromäusencyklika vernahmen? Sollte er nicht bereit sein, an die Spitze der Bewegung zu treten, die die römisch-katholische Kirche durch eine deutsch-katholische mit einem Deutschen als Überhaupt ersetzt? Es gibt doch genug deutsche Katholiken, die deutsches Selbstbewußtsein, Drang nach deutschem Wesen, deutschem Geist, deutscher Geistesfreiheit auch in religiösen Dingen in ihrer Brust tragen!
Allgemeine Wehrpflicht und Präsenzstärke
>Lin rechtliches und militärisches Dilemma von Dr. Eugen Nübling-Ulm
Die nachfolgenden Ausführungen des konservativen Abgeordneten zum württembergischcn Landtage bringeich zur Veröffentlichung, weil sie das erste Mal die Frage der allgemeinen Wehrpflicht mit allen volkswirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen behandeln. Mit den Einzelvorschlägen können die Grcnzboten sich nicht durchgehends identifizieren. Eine Kritik der Vorschläge hat der Herausgeber der Jnfanteristischen Halbmonatshefte, Herr Hauptmann z.D. Dr, Fritz Roeder, übernommen.
Ich stimme mit dem Autor überein, soweit er sich an das Wort Kaiser Wilhelms des Ersten hält: „Ich halte die Überzeugung fest, daß ich lieber mit wenigen tüchtig nnd durch und durch ausgebildeten Truppen gegen den Feind gehen mag, als mit vielen halb, also schlecht ausgebildeten." G, Ll,
I.
Einleitung
eit die deutsche Gesetzgebung durch das Gesetz über die Friedenspräsenzstärke vom 5. August 1893 die dreijährige Wehrpflicht bei allen Waffengattungen mit Ausnahme der Kavallerie abgeschafft hat, besteht in Deutschland eine große Mannigfaltigkeit betreffs der aktiven Dienstpflicht. Die dreijährige Dienstpflicht ist nach wie vor gesetzlich durchgeführt für die in der Hauptsache aus der Landwirtschaft sich ergänzenden Truppen der Kavallerie. Einer nur einjährigen Dienstpflicht dagegen unterliegen die Mannschaften des Trains und die Volksschullehrer sowie diejenigen einen bestimmten Schulbildungsgrad nachweisenden Mannschaften aller Waffengattungen, welche sich während ihrer Dienstzeit selbst bekleiden, ausrüsten und verpflegen. Zu einer zweijährigen Dienstzeit sind verpflichtet alle übrigen zum Dienste eingestellten Wehrpflichtigen. Keinerlei persönliche oder materielle Opfer endlich hat die große Zahl derer auf sich zu nehmen, welche