Für dns Erbrecht des Reiches
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Exekutive Sache der Regierungsorgane, Sache des Parlaments aber die Legislative ist, davon ahnte man nichts, sondern mengte sich lustig in alles und jedes ein, ohne irgend etwas zu verstehen und ohne je etwas zu Ende zu bringen. Ein ungefähres Bild von diesen sogenannten Parlamentsverhandlungen kann man sich machen, wenn man erfährt, daß jedermann jederzeit das Recht hatte, beliebig lange und oft über jedes beliebige Thema zu sprechen. Daß bei dieser Arbeitsmethode auch nicht das kleinste Resultat erzielt, die vorhandenen Übelstände auch nicht im geringsten gebessert wurden, liegt auf der Hand. Eins aber hatten alle begriffen, daß von nun an jeder Abgeordnete mit an der Regierungskrippe sitzen müsse und ein Anrecht auf die fettesten Bissen habe. Einer der ersten Beschlüsse war die Gründung einer Nationalbank. Geld war zwar nicht vorhanden, aber um die Mittel zur Beschaffung der nötigen Summen war man nicht verlegen. Jedermann, der im Rufe stand, Geld zu haben und ein Reaktionär, d. h. Anhänger des Schahs, zu sein, wurde unter Drohungen gezwungen, größere Summen für die Nationalbank zu zeichnen. Auf diese Weise erpreßte man eine Million. Dann war plötzlich nicht mehr die Rede von der Nationalbank und auch über den Verbleib des Geldes hm man nie wieder einen Ton gehört. Das Schlimmste aber war, daß mit Einführung der Pressefreiheit eine Presse in die Höhe schoß, die in Beschimpfung und Verleumdung alles Bestehenden jeden Rekord brach.
Für das Erbrecht des Reiches
von Justizrat Bcrmberger-Aschersleben 7. Die Statistik von 59 U")
as größte Verdienst um die Sache der Erbrechtsreform hat sich innerhalb der preußischen Regierung der damalige Finanzminister Freiherr v, Rheinbaben erworben. Seinen amtlichen und außeramtlichen Bemühungen ist es in erster Linie zuzuschreiben, daß die Gesetzesvorlage der verbündeten Regierungen vom 3. November 1908 zustande kam. Dem jetzigen Finanzminister haben wir die erste statistische Erhebung für die Zwecke der Erbrechtsresorm zu verdanken. Herr Dr. Lentze hat auf meine Bitte durch Erlaß vom 20. Februar 1911 angeordnet, es solle für den Umfang des preußischen Staates festgestellt werden, welche Beträge im Rechnungsjahr 1908 auf Grund letztwilliger Ver-
") Vgl. die Aufsätze in den Grenzboten 1910, Nr. 41 bis 44, 1911, Nr. ö und 24.