Maßgebliches und Unmaßgebliches
Justiz und Verwaltung
Die Prügelstrafe. Von Dr. Ernst Feder,
Rechtsanwalt, Berlin 1911, I. Gnttentag, Verlagsbuchhandlung, G, m. v. H. Preis 1,20 M.
Eine sehr ernste, sachliche Broschüre, die, wenn sie auch gegen die Prügelstrafe als ge- richtlicheStrafeStimmung macht, dennoch nicht von demokratischer Agitation lebt, sondern von geschichtlicher und alltäglicher Erfahrung reden, auch dem Verteidiger der Prügelstrafe gerecht werden will, „Es ist nicht zu verkennen, daß diesem Ruf noch Prügelstrafe ein wirklicher Notstand zugrunde liegt" (a. a, O, S, 3ö), Wer die Prügelstrafe als gerichtliche Strafe wieder eingeführt sehen will, verlangt sie vernünftigerweise nur als Sühne gegen Bruta- litntsverbrechen. Das gibt Feder zu, „Dasz im Gegensatz zu den Gefängnisbeamten auffallend viel Strafanstaltsgeistliche für die Prügelstrafe eintreten, dürste nicht auf religiöse Argumente, sondern auf den geringen Erfolg der seelsorgerischen Tätigkeit zurückzuführen sein" (a, a, O, S, >?6). Hier irrt sich der Verfasser. Die Strafanstaltsgeistlichen wagen es nur, sich zu dieser Strafe zu bekennen, die anderen Gefängnisbecunten, namentlich die vom Direktor abwärts, denken genau so, sagen es in Prenßen nur nicht, weil die chronisch gewordenen Warnungen zur Vorsicht und die Einschüchterungen oberregierungsrätlicher Dezernenten ihre Wirkung auf die Hörer und Leser solcher Verfügungen nicht verfehlt haben. Wer in heutigen Personalakten deutscher Strafanstalten zu blättern versteht, wird manchen Stoßseufzer an Füßen und Händen gebundener Direktoren lesen, die gern einmal durch rechtzeitigen Eingriff von hinten herum die
Beobachtung des geistigen Zustandes auf die richtigen Wege lenken möchten, Verfasser legt großen Wert auf die Feststellung der Tatsache, daß die Abschaffung der Prügelstrafe „immer in revolutionären Zeiten zur Befriedigung tiefer Volksströmnngen" gefordert wurde (S.36). Als Gegeuarguinent gegen solche künstliche Agitnti on, die von demokratischer Nmschmeichelnng der großstädtischen Massen lebt, ist die Tatsache geltend zu inachen, daß dieselben Elemente, die dem Staatsleben immer Widerstand entgegensetzen und nach Abschaffung der Prügel- und Todesstrafe schreien, bei Streiks, Ausständen ihren arbeitenden Genossen, den Streikbrechern immer mit den geistigen Waffen deS Gummischlauchs, des Messers, des Revolvers in rohen Prügelszeneu Gefühl für Solidarität und Kameradschaft beibringen. Der Kampf gegen die Prügelstrafe ist leine deutsche Tradition, sondern ausländisches Gewächs. Es bleibt immer gefährlich, der rohen Gewalt im Volksleben eine Erprobung ihrer Stärke durch feminine Gesetzgebung zu gestatten; sie fühlt sich dann immer leicht versucht, nach immer neuer Gelegenheit znr Be- tätigung auszuschauen, wenn ihr nicht mit gleicher Münze heimgezahlt wird. Unsere Nichter sind über den Verdacht erhaben, daß sie die Prügelstrafe zu einer StandeSstrase, zur Klassenjustiz herabwürdigen. Jede Strafe ist eine ultima rstio, und wenn eS von diesem Superlativ noch einen weiteren gäbe, wäre er der richtige Ausdruck für die Notwendigkeit der Prügelstrafe. Etwas Schöues ist sie natürlich nicht, aber die Aufhebung der Prügelstrafe aus Humanität ist zur rohsten Inhumanität gegen alle anständig gesinnten Opfer der modernen Rohlinge und Schädlinge geworden.
Heinrich Renß-Hamburg