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Die deutsche Diamantenregie
Ausblicke in eine bessere Zukunft. Die Männer des deutsch-französischen Wirtschaftskomitees haben das erkannt. Mögen sie sich hüten, hohe Politik zu machen und ebenso hüten, sich von wirtschaftspolitischen Parteien in einem der beiden Länder ins Schlepptau nehmen zu lassen. Hier und da zeigen sich dazu bedenkliche Neigungen. Das wäre bei dem Herannahen neuer zollpolitischer Auseinandersetzungen in Deutschland verhängnisvoll für diese Annäherungsbestrebungen. Die französischen Finanz- und Geschäftsleute wissen, wie unsinnig das Geschwätz von den Bankerotten Deutschland ist. Um die Pariser Place de la Bourrö schätzt man die Wirkungen des deutsch-französischen Abkommens für das Wirtschaftsleben sehr hoch ein und rechnet auf einen zuerst langsamen, dann aber immer rascheren und glänzenderen Aufschwung der deutsch-französischen Wirtschaftsbeziehungen. Die Herren spekulieren so gewiß nicht aus reiner Liebe zu Deutschland, sondern weil sie wissen, daß eine solche Entente für Frankreich von größtem Vorteil wäre. Trotzdem stimmen wir — mit einiger Vorsicht — im allgemeinen diesen Tendenzen zu, da sie erstens auch dem deutschen Handel und Wandel nützlich werden können und zweitens eine Aussicht eröffnen, die politische Krise rascher zu beseitigen. Ist die Finanz bei der Herabminderung der Spannung interessiert, wird sie auch die von ihr abhängige Großpresse zur Einstellung der wüsten Dentschenhetze veranlassen und damit wäre schon viel gewonnen. Kann man auf diesem Gebiet der deutsch-französischen Annäherung nicht mit großen Mitteln arbeiten, muß man auch mit den kleinen zufrieden sein. Alles in allem: die Lage ist ernst, aber keineswegs so verzweifelt, wie die Pessimisten glauben machen wollen, die im Krieg den einzigen Ausweg suchen.
MW
Die deutsche Diamantenregie
von Privatdozent Dr. Zadow-Greifswal>
!ls die kaiserliche Verordnung vom 16. Januar 1909 betr. den ! Handel mit südwestafrikanischen Diamanten den Förderern dieser ^ Edelsteine die Verpflichtung auferlegt hatte, ihre gesamte Produktion dem Fiskus zwecks Vermittlung einer möglichst günstigen Ver- ^ wertung zur Verfügung zu stellen, schlössen sich alle an der Diamantgewinnung im Schutzgebiet interessierten Gruppen, mit Allsnahme der Colmcmskop- Gesellschaft und der kleinen Förderer, zusammen und bewirkten durch Vermittlung ihrer Bankiers die Errichtung der „Deutschen Dianlantregie-Gesellschaft", welcher der Vertrieb der deutschen Kolonialdiamanten auf der Grundlage der erwähnten Verordnung*) übertragen wurde. Diese Regiegesellschaft ist eine Kolonialgesellschaft
*) Die Verordnung sieht auch die Möglichkeit einer Kontingentierung vor, wodurch eine Vergeudung von Diamanten verhindert und die Möglichkeit gegeben wird, die deutsche Produktion den Weltmarktverhältnissen anzupassen.