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Briefe aus Lhina
wichtig mit Rücksicht auf die strafrechtliche Bestimmung, nach der Personen unter zwölf Jahren der Bestrafung nicht unterworfen sind, da bei ihnen vorausgesetzt wird, daß ihnen die zur Erkenntnis der Strafbarkeit notwendige Einsicht bei Begehung der Straftat gefehlt hat*). Sollte mithin eine Jntelligenzprüfung bei einem strafrechtlich verfolgten, der Debilität verdächtigen Erwachsenen tatsächlich Debilität, nämlich ein Jntelligenzalter von höchstens zehn (also unter zwölf) Jahr feststellen, so würde daraufhin von seiner Bestrafung abgesehen werden müssen. — Bei einem solchen wie bei jedem anderen Vergleich wirklichen Schwachsinns mit den Stufen der Jntelligenzentwicklung des normalen Kindes darf man jedoch nicht zu weit gehen: eine defekte, mangelhaft entwickelte Intelligenz ist nicht dasselbe wie eine gesunde, aber noch unentwickelte Intelligenz. Ein noch nicht ganz fertig gebautes Haus und ein sehr schlecht gebautes Haus gleichen sich ja auch durchaus nicht, obwohl sie inbezug auf Bewohnbarkeit einige Mängel gemein haben mögen.
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Briefe aus (Lhina
von weiland Professor Dr. Wilhelm Grube-Berlin III.
An seine Schwester.
Shanghai, 20. Okt. 1897.
Liebe Weinande!
. . . Auf dem Diner beim Taotai war wenigstens eine Persönlichkeit, die das Interesse aller auf sich lenkte, und das war der Koch. Doch ich will nicht vorgreifen, sondern lieber in chronologischer Reihenfolge berichten, was wir erlebt und gegessen haben.
Vor dem Hause des Taotai war ein ganzes Regiment Soldaten als Ehrenwache aufgestellt, die vor allen Gästen das Gewehr präsentierten, während jeder von ihnen zugleich mit einer schönen roten Papierlaterne bewaffnet war. Gerührt, wie Faure in Petersburg, erwiderte ich die Honneurs, indem ich die Hand an den Zylinder legte. In der Haustüre stand S. Exzellenz, ein behäbiger, sehr freundlicher Herr, und bewillkommnete, von seinem Sekretär und Dolmetscher, Herrn Fung, unterstützt, seine Gäste. In galantester Weise führte er jede der Damen am Arme in den prachtvollen, ganz chinesisch eingerichteten Salon, wo
") Wie es um die sittliche Reife solcher Jugendlichen steht, die das Alter der Strafbarkeit erreicht haben, werden unsere Leser aus einem demnächst erscheinenden Aufsatz ersehen, in dem der Berliner Irrenarzt Dr. Max Levy-Suhl seine am Jugendgericht gesammelten Beobachtungen niedergelegt hat. Die Schriftltg.