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Wiener Brief
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riedrich der Große hat nicht nur seinem Staate, sondern auch seiner Zeit den Stempel aufgedrückt; die letzten Jahre seiner Regierung waren trotzdem mit gewissen Alterserscheinungen belastet. Man kann Franz Josef den Ersten nicht mit Friedrich den Großen ^vergleichen; die eigenartige Struktur des österreichischen Staates bringt es aber mit sich, daß auch die konstitutionelle Ära und die weit­gehendsten Errungenschaften der Demokratie, mit denen insbesondere Österreich beglückt ist, den Einfluß des Monarchen auf die Staatsgeschäfte keineswegs gemindert haben. In der Donaumonarchie wohnen die demokratischsten Ein­richtungen und der rückständigste Absolutismus gewissermaßen dicht beisammen. Nicht nur der Form nach, sondern auch tatsächlich ruht die Entscheidung über die folgenschwersten Entschlüsse beim Monarchen. Und da lassen sich in der letzten Zeit die Rückwirkungen seines hohen Alters wohl nachweisen. Seit dem Jahre 1871 kennzeichnet die Politik Franz Josefs, der früher jähe Entschließungen nicht fremd waren, etwas Zögerndes, Tastendes. Er hatte mit raschen Entscheidungen zu üble Erfahrungen gemacht. So wurden denn jetzt Übergänge nur allmählich vollzogen, wichtige Maßregeln auf die lange Bank geschoben; und um alle Hinder­nisse ist man lieber herumgeritten, als sie mit einem Sprunge zu nehmen.

Zögernd hat der Kaiser denn auch in den letzten Jahren dem Thronfolger einen gewissen Einfluß auf die Geschäfte eingeräumt; er hört ihn wenigstens vor wichtigen Entschlüssen insbesondere auf militärischem Gebiet. Hier tritt ihm mm eine unverbrauchte Kraft entgegen, die nach Betätigung drängt und radikalen Lösungen sehr geneigt ist. Da aber der Kaiser die Entscheidung doch nicht aus der Hand gibt, so ist das Ergebnis dann noch in höherem Maße das Leerlaufen der Mühl­gänge. In dieser Beziehung ist der Verlauf der Krise im Kriegsministerium besonders typisch. Der Kriegsminister Baron Schönaich sucht die dringend nötige Verstärkung der Wehrmacht durchzuführen; in der Tat ist seit fast einein Viertel­jahrhundert infolge der politischen Schwierigkeiten für die Armee und für die Flotte wenig oder nichts geschehen; die Friedensstärke der Kompagnien beträgt bei der Infanterie gegenwärtig infolge vieler Abkommandierungen zu neuen Formationen, für die keine erhöhte Rekrutenzahl bewilligt wurden, durchschnittlich vierzig MannI Nun hat Schönaich die Bewilligung sehr erheblicher Mehrforderungen für Heer und Flotte bei den Delegationen durchgesetzt; das erhöhte Rekrutenkontingent und was damit zusammenhängt, können aber nur die beiderseitigen Parlamente be­willigen. Um diese Bewilligungen nun durchzusetzen, mußte für jedes Parlament die bittere Pille der militärischen Bewilligungen mit einer Zuckerhülle umgeben werden: für Ungarn die Erfüllung der bekannten nationalen Forderungen, die durch Zusagen des Kaisers an den Grafen Tisza im sogenannten Neunerprogramm einigermaßen festgelegt waren, für Österreich die zweijährige Dienstzeit und die Reform des Militärstrafprozesses, die übrigens auch für Ungarn die den Magyaren wichtigsten Zugeständnisse in bezug auf ihr nationales Programm enthält.

Was nun dabei herauskam, mag ja vom rein militärischen Gesichtspunkt wie ein übler Wechselbalg aussehen; die einen sagen, das unerfreuliche Äußere ent­halte den wertvollen Kern des für das Heer unbedingt Nötigen; die anderen be-