Maßgebliches und Unmaßgebliches
Literatur
Wieder einmal die Plagiate. Der Streit, ob Schönherr in seinem Drama „Glaube und Heimat" schuldhafter Entlehnungen aus einem fremden Roman zu zeihen wäre, hatte sehr laut begonnen, um desto zahmer zu enden. Auf den Nachweis Schönherrs, daß die unabhängige Verwertung einer alten Quelle zu den geschilderten Ereignissen vorliege, mußte die Anklage schweigen. Der Vorgang erläuterte von neuem, wie übel gewählt der abgekürzte Weg in die Öffentlichkeit sein kann, ehe die denkbaren Möglichkeiten aufrichtig geprüft worden sind. Weit geringeres Echo erweckte ein erst dieser Tage durchgefochtener Plagiatfall, obwohl er völlig anders verlief. Dem Roman von Walter Bloem „DaS eiserne Jahr" wurde nachgesagt, daß er an mehreren für den Aufbau nicht unwichtigen Stellen eine französische Darstellung (Halövy, „L'Jnvasion") über Gebühr heranziehe. Hier hat Hr. Bloem den Tatbestand eingeräumt, der, wie er kundgibt, sein Selbstbewußtsein nicht mindern könne, Wem es Vergnügen macht, soll es unbenommen bleiben, ihn einen Plagiator zu nennen.
In ihrer Sonntagsbeilage Nr. 34 bringt jetzt die Vossische Zeitung eine Betrachtung von W. Widmann in Stuttgart über „Schillers Plagiate", mit der ausgesprochenen Absicht, den landläufigen Plagiatbegriff zu klären. Aber diese Erörterung bekannter „oller Kamellen" aus den kleinen Geheimnissen der Binnenkomposition unserer klassischen Literatur deckt bei ihrer Grundtendenz vielmehr einen Schaden des Klärverfahrens selbst auf. Nach Hrn. Widmann bestehen für Meisterwerke die Kriterien des Plagiats so gut wie niemals; die entsprechenden Nachweise zeigten nur, wie groß das Ganze sei. Nun aber geizt doch —
glücklicherweise — ein jeder Dichtersmann nach dem höchsten Lorbeer seiner SchaffenScirt. Die meisten täuschen sich da kräftig, doch widrig berührt erst die Beobachtung, daß einer ohne die Legitimation solchen Strebens aufzutreten wagte. Allen ehrlich Ringenden wird also tatsächlich zu verstehen gegeben, die Flagge des Meisterwerkes, zu deutsch der reale Erfolg, schirme die Ware. Man begegnet dieser Lehre nicht zum erstenmal, und sie hat schon verschiedene Nutzanwendungen auf dem Kerbholz. Wer sich insgeheim als Plagiator fühlt — das Gewissen ist ja dazu da —, der hebe den Widmannschen Artikel für vorkommende Fälle sorgsam auf.
Wenn Schiller beim „Wallcnstein" und der „Jungfrau" lateinische Dramen des Löwener Professors Nicolaus Vernulaeus stark verwertet hat, so gilt hier kein freundliches Kopfnicken, sondern lediglich die Erklärung auf Grund der literarischen Sittengeschichte. Der Begriff des geistigen Eigentums hebt in unserem Sinne nicht früher als mit dem Buchdruck nn. Noch vor hundertfünfzig Jahren greift Voltaire zu dem originellen Mittel, eine seiner neuen Schriften zugleich mit einem selbstveranstalteten Nachdruck erscheinen zu lassen, um die betreffenden Unternehmer zu entmutigen. Die Zeitanschauung unserer Klassiker liegt aber den Voraussetzungen, die Voltaire so handeln machten, noch bedeutend näher als den heutigen. Das moderne Gefühl für Billigkeit und Schicklichkeit hat sich verfeinert, und dennoch trifft bei uns, die wir hinter einer gewaltigen Weltliteratur stehen, völlig zu, daß für jede größere Schöpfung irgendwo und irgendwie, bewußt oder unbewußt Plagiiert wird. Die hier abgrenzende Norm kann nur lauten, daß der Dramatiker, Erzähler usf. sich der Herübernahme ganzer Stellen oder Gedankenreihen aus vorhandenen Werken gleicher Art enthalte.