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Fürst Bismarck und der Generalgouverneur von Hannover v. Voigts-Rhetz
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Fürst Bismarck und der Generalgonverneur von Hannover

heiten Gebrauch machen zu wollen, sondern auch den prinzipiellen und organi­satorischen Anträgen des Herrn von Hardenberg stets durch Ihre Unterschrift Nachdruck zu geben.

Je ernster und energischer Sie in dieser Richtung vorgehen, um so zuver­sichtlicher dürfen Sie meiner unbedingten Unterstützung versichert sein.

v. Bismarck."

Noch im Laufe desselben Monats hatte v. Voigts-Rhetz Bismarck in einem Privatschreiben gemeldet, er habe die Ausweisung eines adligen welstschen Agitators zurückgenommen, nachdem sich derselbe verpflichtet hatte, sich fortan vom politischen Treiben fernzuhalten. In dem gleichfalls privaten Erwiderungsbriefe fand Bis­marck es ganz natürlich, daß die von dem Generalgouverneur einmal gewährte Nachsicht in Kraft bleiben müsse, indessen gab er demselben zur Erwägung anheim, ob es sich nicht mehr empfehlen würde, dergleichen Maßregeln, wenn einmal erwogen und angeordnet, unter allen Umständen aufrecht zu erhalten. Es erscheine nach außen leicht als eine Unentschlossenheit, als eine Order und Konterorder, wenn auf persönliche Verwendung des Betroffenen eine Maßregel rückgängig gemacht werde, die sich derselbe durch sein öffentliches Verhalten zugezogen habe. Auf der anderen Seite sei nichts mehr geeignet, von Agitationen abzuschrecken, als die feste Überzeugung, daß rückhaltslos und ohne Ansehen der Person gegen jeden eingeschritten werde, der sich Ungehörigkeiten zuschulden kommen lasse.Ein pater peLLÄvi mag eine schwache Bürgschaft für die Zukunft sein, es ist aber keine Strafe für das Vorgefallene, und die Aussicht, durch persönliche Fügsamkeit alle üblen Folgen einer regierungsfeindlichen Tätigkeit von sich abwenden zu können, ist nur zu sehr geeignet, zu solchem wohlfeilen Märtyrertum anzureizen".

Generalgouverneur v. Voigts-Rhetz wird in seinem Erwiderungsschreiben sich der Bismarckschen Anschauung gewiß angeschlossen haben, was Bismarck indessen nicht abhielt, dem ersteren am 18. Februar 1867 noch einmal seine Grundsätze darzulegen. Dieselben gipfelten in der Überzeugung, daß persönliche Rücksicht­nahmen wie die vorliegende bei prinzipiellen Gegnern kaum jemals ein anderes Gefühl erzeugen würden als eine Steigerung des Glaubens, daß ihnen Unrecht geschehe, und die Folge wäre eine Schwächung der Autorität des Gouvernements.

Die vorstehende .Korrespondenz ist nach mehr als einer Richtung hin charak­teristisch. Wir sehen daraus zunächst, wie tief durchdrungen Bismarck von seiner Aufgabe als Ministerpräsident war; obwohl die Frage der Reorganisation des hannoverschen Beamtentums in das Ressort des Ministers des Innern einschlug, so griff er doch persönlich ein, den an die Spitze der Militär- und Zivilverwaltung gestellten Gouverneur zu energischem Handeln antreibend. Selbst um die Auf­rechterhaltung von Ausweisungen kümmerte er sich. Echt bismarckisch sind sodann die Grundsätze, welche ihn bei dem Assimilierungswerk der ihm so sehr am Herzen liegenden Provinz Hannover leiteten. Er zeigt sich als ein Anhänger der Abschreckungs­theorie; wer gegen die Anordnungen der Regierung verstößt, gegen den muß rückhaltslos eingeschritten werden, mag er ein Demokrat oder ein noch so feudaler Herr sein. Der weitere Grundsatz Bismarcks, die hannoverschen Beamten möglichst in die alten preußischen Provinzen zu versetzen, hat besonders den Ministerien und Reichsämtern die schätzbarsten Kräfte geliefert.