Maßgebliches und Unmaßgebliches
Literaturgeschichtliches
Die Gesollschaft der Bibliophilen veranstaltete in den Jahren 1.904, 1908 und 1909 als Privatdruck für ihre Mitglieder eine Sammlung von Urteilen der Zeitgenossen und von Dokumenten über „Schillers Persönlichkeit". Den ersten Band dieses Werkes gab Max F. Hccker heraus, die beiden folgenden Julius Petcrscn, der nun eine Auslese der Berichte, in denen Schiller redend eingeführt wird, unter dein Titel „Schillers Gespräche" zusammengestellt hat (Leipzig, Insel-Verlag. 3 M,), Ein solches Unternehmen versprach von vornherein reiche Ausbeute, wenn es sich natürlich auch nicht — schon im Hinblick auf Schillers frühen Tod — mit den großartigen Sammlungen der Gespräche Goethes vergleichen läßt. Keiner der Zeitgenossen Schillers hat ja daran gedacht, sogleich nach den Unterredungen die Worte des Dichters sorgfältig aufzuschreiben mit der ausgesprochenen Absicht, sie der Nachwelt zu überliefern, wie es Goethes Freunde Eckermnnn und Zelter taten, die sich dadurch überdies ihre eigene Unsterblichkeit sichern wollten. Leider hat Schiller kein Tagebuch geführt; er ist auch nicht dazu gekommen, seine Selbstbiographie zu schreiben; um so mehr ist Pctersens Arbeit zu begrüßen, die eine wertvolle Ergänzung zu Schillers Briefen und mit ihnen zusammen eine Geschichte seines Lebexis und seines Geistes bildet, eine notwendige Ergänzung auch zu jeder Ausgabe der Werke unseres populärsten Klassikers. *
(Offizier- und Beamtenfragen
Gewesene Leute. Vor mir liegen Satzungen, Mitgliederstatistik und letzter Geschäftsbericht des Militär-HilfSvercins im Bereiche eines unserer Korps.
Sein Zweck ist, unbemittelte Witwen und Waisen von aktiven, inaktiven, Reserve- und Landwehr-, Sanitäts- und Veterinäroffiziereu
und höheren Militörbeamten, besonders unterer Dienstgrade, im Korpsbereich zu unterstützen, wo Staatshilfe beschränkt oder nicht gewahrt wird, namentlich durch Vermittlung selbständiger Erwerbstntigkeit.
Mitglied des Vereins wird, wer sich zur Zahlung eines fortlaufenden jährlichen Beitrages von wenigstens 6 Mark verpflichtet. — Der seit knapp zehn Jahren bestehende Verein weist ein Vermögen von rnnd 153000 Mark auf, hat im letzten Geschäftsjahr rund 17000 Mark nn Unterstützungen gezahlt und 7600 Mark auf neue Rechnung vortragen können. Der Verein verdankt sein segensreiches Dasein der tatkräftigen Anregung eines früheren kommandierenden Generals. — Sämtliche Offiziere der aktiven Truppenteile des Armeekorps gehören geschlossen dem Verein an.
Bei einen: Mindestbeitrag von 6 Mark opfert ein Jnfantcrieleutnant mit durchschnittlicher Monntsznlage 2,6 Prozent weitschichtiger Wohltätigkeit; sein Scherflein kommt unter Umständen den Hinterbliebenen eines mittellos abgeschiedenen Militärbeamten zugute: LKsrit^ beZins st Koms. DaS Opfer kann auch derbedrängtenWitwe eines inaktiven Offiziers zugute kommen. Warum warten, bis der Mann tot ist?! — Die behördliche Sanktion eines AbzngS von 0,2S Prozent des PensionSfähigen Jahreseinkommens bei jedem aktiven Offizier würde eine Jahreseinnahme schaffen, die verabschiedet werdenden Offizieren in der Alterspannnng zwischen fünfunddreißig und fünfzig Jahren anfängliche Betriebsmittel für bürgerliche Berufstätigkeit gewährte. Gelingt es, die überwiegende Mehrheit verabschiedeter Offiziere zn gewinnen, daß sie 0,2S Prozent ihrcrJahreSPension opfern, so wird ein nennenswerter Beitrag dem Grundstock' zugeführt, dessen Schaffung durch Munifizenz unserer Gönner angestrebt werden muß, um eine leistungsfähige Zentrale für die Wahrung