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unter der Kontrolle jener stehen, während das Kapital der letzteren selbst nieist wieder in den Händen einer Mnttergescllschaft oder eines Bankkonsortiums ist. Auf diese Weise ist, um nur ein Beispiel für viele zu nennen, der mächtige Konzern der Allgemeinen Elektrizitätsgesellschaft mit seinen zahlreichen Tochter- und Untergesellschaften konstruiert. Es kommt dabei hauptsächlich darauf an, der führenden Gesellschaft unter möglichst geringer eigener Kapitalinvestition eine möglichst vollständige Beherrschung der abhängigen Glieder zu sichern. Hierfür erweist sich die Obligationsanleihe als ein uniibertreffliches Mittel. Daher ist sie recht eigentlich das Rückgrat der modernen finanziellen Entwicklung geworden, die Handhabe, deren sich das Großkapital zur Durchsetzung seiner Monopolabsichten mit Erfolg bedient hat. Auf nicht weniger als 4 Milliarden Mark ist der umlaufende Betrag solcher Jndustrieobligationen zu veranschlagen — also ein erheblicher Teil des Nationalvermögens. Da ist denn doch wohl eine Untersuchuug am Platze, ob den so angelegten Kapitalien eine genügende Sicherheit verbürgt ist. Diese Frage läßt sich nicht schlechthin bejahen. Freilich siud Fälle, in denen große Summen verloren gegangen sind, bisher glücklicherweise selten gewesen; das ändert aber nichts an der Tatsache, daß die Obligationen schlechter fundiert sind, als man es von einer Anlage verlangen muß, die solche Summen des privaten Kapitals an sich zieht. Zwar steht den Obligationsschulden das Effektenportefeuille der Gesellschaften gegenüber; aber dieses ist keineswegs eine reale Sicherheit, die Gesellschaften haben vollständig freie Hand, die Zusammensetzung der Effektenbestände zu verändern, unrentable abzustoßen und andere hereinzunehmen. Ja, meist geben die Geschäftsberichte nicht einmal genügend Auskunft über die Bestände und die Art der Effekten, geschweige denn, daß sie die Bilanzen oder Geschäftsberichte derselben mitteilten. So sind die Obligationäre jeder Einflußnahme auf die materiell doch ihnen gehörigen Werte beraubt, ein Stimmrecht in der Gesellschaft selbst steht ihnen natürlich nicht zu, und ebensowenig haben sie auch nur den geringsten Einstich auf die Verwaltung und die Direktion. Sie liefern lediglich die Mittel, welche diesen eine immer größere Machtfülle und eine schließlich nahezu unbeschränkte Herrschaft über ganze Industriezweige ermöglichen. Das ist in der Tat ein Zustand, der große Bedenken wachrufen muß. Und solchen Bedenken hat zum erstenmal die Zulassungsstelle offen Ausdruck ausgegeben ; die maßgebende reale Sicherheit und die monopolistische Tendenz sind vollkommen zutreffend von ihr beanstandet worden. Ohne der wirtschaftlichen Entwicklung Fesseln anlegen zn wollen, wird man doch größere Garantien verlangen müssen, als sie gegenwärtig den Obligationsanleihen zugestanden werden. Die Öffentlichkeit wird sich in Zukuuft immer wieder wieder mit der Frage beschäftigen; sie erheischt dringend eine Lösung. Vielleicht wird letztere darin gefunden, daß durch geeignete Bilcmz- und Publizitätsvorschriften die öffentliche Kontrolle verschärft wird, oder daß man überhaupt Obligationen ohne Pfand sich erheit nicht zuläßt. Die Sperrung der Börse würde vollkommen ausreichen, diese Forderung durch-