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Heiden. Er bezeichnete sich sogar selbst so. Am .11. Januar 1808 schreibt er an Fritz Jacobi: „Ich habe mich in allerlei Arbeiten versenkt, viel mit gegenwärtigen Freunden und durchreisenden Fremden gelebt. Besonders hat Werner, der Sohn des Tals — Zacharias Werners erstes Drama führt den Titel „Die Söhne des Tals" — den Du ja auch kennst, uns durch sein Wesen sowie durch seine Werke unterhalten und aufgeregt. Es kommt nur, einem alten Heiden, ganz wunderlich vor, das Kreuz auf meinem eigenen Grund und Boden aufgepflanzt zu sehen und Christi Blut und Wunden poetisch predigen zu hören, ohne daß es mir gerade zuwider ist. Wir sind dieses doch dem höhereu Standpunkt schuldig, auf den uns die Philosophie gehobeu hat. Wir haben das Ideelle schätzen gelernt, es mag sich auch in den wunderlichsten Formen darstellen."
Diese Worte lehren nebenbei, wie tolerant Goethe doch auch war.
Die Auffassung von Goethes heidnischer Gesinnung d. h. seiner mehr antiken als christlichen Lebensanschauung, wurde durch ein Werk wie die „Wahlverwandtschaften", das in dieser Zeit erschien, verstärkt. Hier hatte der Dichter das Problem der Ehe zum Mittelpunkt gemacht und in seine tiefsten Tiefen hineingeleuchtet. Den sittlichen Wert der Institution brachte er mit Nachdruck zur Geltung. Gleichzeitig aber druckte er die Liebesregungen, deren Betätigung der Ehekodex verbietet, mit seiner ganzen dichterischen Gewalt und Fülle aus. Hingerissen von dieser künstlerischen Kraft beachteten die Zeitgenossen, verblendet wie immer, nur diese Seite, während sie den moralischen Konflikt, ans dem die Tragik floß, übersahen. So wurde Goethes Intention mißverstanden und aus dem Roman die Verherrlichung einer laxen, unchristlichen Moral herausgelesen. Begünstigt wurde der Irrtum dadurch, daß der Autor früher in anderen Dichtungen die natürlichen Empfindungen mit antiker Unbefangenheit dargestellt hatte. In den „Römischen Elegien" war der Sinnengenuß mit dem vollen Glanz seiner Poesie verklärt. In „Wilhelm Meisters Lehrjahren" hatte er sich über die Schranken, die der christliche Glaube dem physischen Ausleben zieht, kühn hinweggesetzt. (Schluß folgt.)
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Von Rudolf Lri cd emanu-Dresden
>it großer Genugtuung ist allgemein die Tatsache aufgenommen worden, daß nun endlich der Gesetzentwurf zur Reform des I Gesetzes über Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit fertiggestellt ist. Schon 1901 sollte er, so sagte Graf Posadowsky > damals, fertig sein; so ist es immerhin erfreulich, daß er überhaupt eine Gestalt erhalten hat, die wenigstens den Bundesrat befriedigt. Das
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