Ständegliederung und Ständeverfassung
von Dr. p. l^cnbner-Schwcidnitz
eber den wirtschaftlichen uudpolitischenGestaltungenuudWaudlnngen der jüngsten Vergangenheit und nächsten Zukunft, deu wirtschafts-, sozial- und parteipolitischen Kämpfen von gestern und morgen verliert man leicht den Maßstab objektiver, vom eigenen Empfinden und Wollen ungetrübter Betrachtung der Dinge. Größere Gewähr rechter Erkenntnis und richtiger Schlüsse verspricht in manchen Fragen der ökonomischen und politischen Entwicklung eine isolierende Betrachtung, die sich auf eiue Hauptseite des Gegeustaudes beschränkt und ihn, von dieser besonderen Seite aus, zugleich rückschauend mit früheren Zeiteil nnd Entwicklungsstufen in Vergleich setzt. Als ein Gesichtspunkt, der zu einer derartigen isolierenden und rnckschauenden Betrachtung der gegenwärtigen wirtschaftlichen und innerpolitischen Entwicklung Deutschlands in besonderen: Grade einlädt, erscheint mir die Gliederung des Volkes in Stände und deren politische Betätigung und Verfassimg.
Im Anfang des germanischen Mittelalters sind Stände im allgemeinen, als typische Erscheinung — auf Einzelheiten kann hier nicht eingegangen werden — noch nicht vorhanden. Die Stammesgenossen sind freie Ackerbauer, deren jeder mit den Seinigeu in eiuer in sich abgeschlossenen und selbständigen Wirtschaft alles zur Deckung des eigenen Bedarfes Erforderliche gewinnt und erzeugt"), und stehen wirtschaftlich, sozial nnd politisch auf einer Stufe, verbunden durch wesentlich gleichen Anteil an dem einsachen Gemeinwesen, Grund nnd Boden, Krieg und Recht.
Eine Gliederung in Stände beginnt, indem sich die geschlossene Hanswirtschaft einzelner allmählich zur feudalen Grundherrschaft auswüchst, die die
*) Bücher, „Die Entstehung der Volkswirtschaft". Grenzboten II 1911 "5