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Arbeiterschutzgesetzgebung
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Arbeiters chutzgesetzgebung

von Regierung?- und Gerocrberat Fritz Lesser-Uöslin

^ ie Südwestliche Gruppe des Vereins Deutscher Eisen- und Stahl- i industrieller und der Verein zur Wahrung der gemeinsamen wirt­schaftlichen Interessen der Saarindustrie haben als Heft 13 der Südwestdeutschen Flugschristeu einen wütenden Augriff auf die Zentralstelle für Volkswohlfahrt veröffentlicht. Das Flugblatt soll aus der Feder des Generalsekretärs der Vereine, Dr. Alexander Tille, der es auch neben den beiden Vorsitzenden unterzeichnet hat, stammen. Es wirft der Zentralstelle vor, daß sie ihre fast ausschließlich aus Beiträgen aus in­dustriellen Kreisen stammenden Einnahmen zu einer die Lebensinteressen der deutschen Industrie schädigenden bodenkommnnistischen und klassenmoralistischen Propaganda benutze, und daß sie förmliche Fachleute heranbilde, die aus dem Jammern über das Elend der Wirtschaftsunfähigen eine Berufsaufgabe und aus der Erhebung immer neuer Forderungen, welche durch keine Wirtschafts­leistung gedeckt sind, einen Sport mache, daß sie aus Klassensentimentalität sich über alles Wirtschaftliche hinwegsetze und ähnliches mehr.

Es würde zu weit führen, wollte ich prüfen, inwieweit diese Vorwürfe berechtigt sind, ich erwähne den Vorgang nur, weil er mir ein Zeichen der Zeit Zu sein scheint. Wer als Erwachsener die Entwicklung unserer sozialen Gesetz­gebung miterlebt hat, muß das Gefühl bekommen, daß sich in der öffentlichen Meinung eine Wendung vorbereitet. Als man vor noch nicht dreißig Jahren an die Aufgabe, unser Volk gegen die ihm von der industriellen Entwicklung drohenden Schäden zu schützen, heranging, hatte man als warnendes Beispiel England vor Augen. Deutsche Geschichtswerke aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts schildern bereits mit lebhaften Farben die Nachteile, die die Industrie neben dem bis dahin unbekannten Reichtum über jenes Land gebracht Grenzvoten II 1911 49