Reformvorschläge für die deutschen Universitäten
von <L, H, m, Ivaentig-Dresden
Die nachstehenden Ausführungen bilden einen Auszug cnis der gleichzeitig im Verlage der Grenzboten in Broschürenform erscheinenden umfangreichen Arbeit „Zur Reform der deutschen Universitäten". In der Broschüre ist u a. ein reiches Zahlenmaterial zusammengestellt, auch findet der Leser dort alle näheren Begründungen und Quellenhinweise. Die Schriftltg.
er Ruf nach einer Universitätsreform ist vor kurzem von sehr beachtungswerter Stelle bei bedeutsamem Anlaß erhoben morden, nämlich vom Professor Dr. Karl Lamprecht in Leipzig in seiner Jnaugurationsrede bei der Übernahme des Rektorats am 31. Dezember 1910. Da aber die deutschen Universitäten bekanntlich eine weitgehende Autonomie genießen, die in den Händen der in Fakultäten zergliederten und in Senaten vereinigten ordentlichen Professoren liegt, so ist eine solche Reform kaum ohne deren Zustimmung möglich. Das gilt namentlich auch von denjenigen drei Gesichtspunkten, unter denen Professor Lamprecht eine Universitätsreform für nötig erachtet: der Vermehrung der ordentlichen Lehrkräfte, der Veränderung der bisherigen rein monarchischen Verfassung der Uuiversitäts- institute und der Erweiterung der Befugnisse der nicht ordentlichen Lehrkräfte in betreff der Universitätsverwaltung. Von ihnen soll im folgenden zunächst die Rede sein.
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Was zuvörderst die Vermehrung der Zahl der Ordinarien der Fakultäten betrifft, so ist in der Lamprechtschen Rede auf die fortgesetzte Erweiterung der Forschungsgebiete wie bei den sogenannten Geistcswissenschaften so auch bei den Naturwissenschaften hingewiesen worden. Dieser Prozeß hat längst dahin geführt, daß sich von den früher unter einem einheitlichen Namen begriffenen Wissenschaften einzelne Teile unter besonderem Namen abgespaltet haben.
Hieraus ergibt sich aber auch die Notwendigkeit, das Gesamtgebiet einer bisherigen Fachprofessur auf mehrere Lehrkräfte zu verteilen. Doch geschieht dies nicht nur in der Weise, daß jede dieser Lehrkräfte auf dem zugewiesenen Teilgebiet als ordentlicher Professor wirkt, sondern auch in der Weise, daß ein bestimmter Wissenszweig einer neuen Lehrkraft mit einem untergeordneten Range als nicht ordentlicher Professor oder als Dozent übertragen wird. Daher der an den deutschen Universitäten zwischen den ordentlichen und nicht ordentlichen Lehrkräften, den Ordinarien, Extraordinarien und Dozenten bestehende Unterschied!