Das Verhältnis von Staat und Airche in Portugal
von Lcmdgerichtsrat Privatdozent Dr, I, K, Friedrich-Gießen
! ie „Trennung von Staat und Kirche" in Portugal, die schon vor der Absetzung des Königs mit Macht einzusetzen schien, ist in ein ruhigeres Fahrwasser geraten. Man sucht die öffentliche Meinung ^ mit öffentlichen Vorträgen zu gewinnen. Ob dies der richtige Weg ^ist, mag dahingestellt bleiben. Jedenfalls beweist er, daß ein elementares Bedürfnis, den Staat von der Kirche zu befreien, noch nicht oder nicht mehr besteht. In letzterer Hinsicht ist auf den Nationalcharakter der Portugiesen zu verweisen, der die anfängliche, scheinbar alle Widerstände überwindende Energie zur Vollführung einer großen Sache leicht erlahmen läßt. Darin ähnelt der Portugiese dem Spanier einigermaßen, wie denn beide Völker bis zum Ende des elften Jahrhunderts als iberische Kelten (oder germanische Sueven?) ein einheitliches Stnatengebilde darstellten. Erst jener Heinrich von Burgund, der Schwiegersohn Alfons des Sechsten von Kastilien, der erste „Graf von Portugal", und sein Sohn Alfons der Erste (1112 bis 1184), der sich nach seinem Siege über die Mauren (1139) „König von Portugal" nannte, haben dem Lande um die Mündung des Duero mit seiner Hafenstadt Oporto staatsrechtliche Selbständigkeit gegeben. Es verlohnt sich angesichts der staats- und kirchenpolitischen Krise, durch die Portugal zurzeit geht, schon, seine staatskirchliche Vergangenheit und Gegenwart kurz zu beleuchten.
Das Verhältnis von Staat und Kirche in Portugal bis heute ist charakterisiert durch die Worte: kirchenfreundliche Stimmung der Bevölkerung, infolgedessen Abhängigkeit von Rom und Kampf gegen diese Abhängigkeit. In dieser Richtung schuf schon die erste weltlich-kirchliche Ständeoersammlung von 1143, in welcher Alfons als ein von Kastilien unabhängiger Machthaber anerkannt wurde, die Grmzbotm II 1S11