Reichssxiegcl
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Reichsspiegel
(Vom 27, Februar bis 6, März 1911) ^
Innere Politik
Äommissionsbeschlüsse zur ReichsversichcrungSordnung — 356 eine allgemeine Angelegenheit des Bürgertums — Der Hceresetat in zweiter Lesung — Die elsaß- lothringische Verfassungsfrage — Dr. Foret Bürgernieister von Metz — Bewilligung dreier Bundcsratsstimmen.
Die Arbeiten des Reichstags sind an einem kritischen Punkte angekommen. Die Kommission zur Vorberatung der Reichsversicherungsordnung hat Beschlüsse gefaßt, die geeignet erscheinen, die Macht des sozialdemokrattschen Einflusses in den Krankenkassenorganisationen zurückzudrängen. Die Kommissionsbeschlüsse liegen in der Richtung der Wünsche, die wir im Leitartikel von Heft 3 und verschiedentlich in den Reichsspiegeln vorgetragen haben.
Einem Bericht der Kreuzzeitung zufolge sollen nach dem Kommissionsbeschluß bei den Orts-, Land- nnd Innungkrankenkassen die Stellen der Beamten durch übereinstimmende Beschlüsse beider Gruppen (der Arbeiter und der Arbcitgebervertreter) besetzt werden. Wird bei der itio in psrtes keine Einigung erzielt, so kann die Anstellung beschlossen werden, wenn mehr als zwei Drittel der Anwesenden dafür stimmen ; aber ein solcher Beschluß bedarf der Bestätigung durch das Versicherungsamt. „Sie darf nur auf Grund von Tatsachen versagt werden, die darauf schließen lassen, daß dem Vorgeschlagenen die erforderliche Zuverlässigkeit, insbesondere für eine unparteiische Wahrnehmung seiner Dienstgeschäftc, oder Fähigkeit fehlt."
Damit ist die Möglichkeit gegeben, die mehr als viertausend von den Sozialdemokraten angestellten Agitatoren aus den Krankenkassen wieder zu entfernen. Freilich bedingt die Neuordnung eine erheblich größere Teilnahme der Arbeitgeber an der Verwaltung sozialer Einrichtungen, als wie es bisher geschehen. Bleiben die Unternehmer sich dessen bewußt, dann erhalten sie mit der Kommissionsfassung des § 356 eine Handhabe zum Kampf gegen die Sozialdemokrätie, wie sie sie bisher nichtbesessenhaben. Neben der mechanischenVerschiebimg des direkten Einslufses wird, sofern der Kommissionsbeschluß zum Gesetz erhoben werden sollte, ermöglicht, wieder mehr Fühlung zwischen dem Unternehmertum und den Familien der Arbeiterschaft herzustellen. Die Arbeiterfrau, die bisher in manchen Notfällen wohl ganz ausschließlich auf die gute Gesinnung des als Krankenkassenbeamten fungierenden sozialdemokratischen Agenten angewiesen ist, würde fortab sich auch um das Wohlwollen des Unternehmeragenten zu besorgen haben. Sie würde fortab für die Zubilligung einer ihr gesetzlich zustehenden Leistung nicht zur Kasse einer Partei zu zahlen brauchen, auch nicht gezwungen werden, aus der Landeskirche auszuscheiden und ähnliche ihr im Grunde ihrer Seele zuwideren Verpflichtungen auf sich zu nehmen. — Die wenigen Mitteilungen über die Tendenz des Gesetzentwurfs in seiner derzeitigen Gestalt werden für den Beweis der Behauptung genügen, daß es sich tatsächlich um eine allgemeine Angelegenheit des Bürgertums gegenüber dem zersetzenden Einfluß der Sozialdemokratie handelt. Freilich, um die Kommissionsfassung zum Gesetz zu erheben, gehört Einmütigkeit aller bürgerlichen Parteien einschließlich des Zentrums. Wie