Grundfragen der Privatangcstelltcnversicherimg
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mein Vorwissen, und ohne Zweifel auch gegen Ihren Willen, Indessen es ist geschehen, und ich bitte Sie nur, mir die Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und von mir zu glauben, daß ich weder von der Sache etwas gewußt, noch den mindesten Teil daran genommen habe. Sollten Sie kein Exemplar bekommen haben, so könnte ich Ihnen die Stücke, die Sie noch nicht besitzen, z. B. eine herrliche Ode: Petrarca und Laura, schicken.
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Hoepfner an Nicolai:
Gießen, den 15. August 1771. Einer der vertrautesten Freunde von Herdern, ein Mann von bewundernswürdigen Talenten, Herr Kriegszahlmeister Merck in Darmstadt, bezeigte neulich in einem Briefe an mich Lust, zuweilen eine Recension in ein gutes Journal zu machen. Könnten Sie diesen Mann im Fache der schönen Wissenschaften zur ^Allgemeinen Deutschen^ Bibliothek engagieren, so machen Sie eine große Acquisttion. Fragen Sie Herdern seinethalben.
(Weitere Briefe folgen)
Grundfragen der Privatangestelltenversicherung
von « „,
!ie Regierung hat den Entwurf eines Versicherungsgesetzes für Angestellte veröffentlicht und damit diese schwierige Frage von neuem zur allgemeinen Erörterung gestellt. Das Projekt, das damit der Öffentlichkeit übergeben wird, hat einen kolossalen Umfang. Die Anzahl der Privatangestellten beträgt nach der Begründung rund 1,9 Millionen, rund 1^ Millionen männliche und rund 400000 weibliche Angestellte. Die von dem Gesetz in Aussicht genommenen Jahresleistungen der Angestellten und ihrer Arbeitgeber würden mehr als 200 Millionen Mark betragen, und selbst wenn die durch die Übergangsbestimmungen zugelassenen Beitragsbefreiungen berücksichtigt werden, so bleibt noch eine Beitragsleistung von jährlich 150 Millionen Mark zu erwarten. Es ist klar, daß das neue Gesetz sowohl den Angestellten selbst, als insbesondere auch ihren Arbeitgebern eine wesentliche neue Belastung bringen wird, und es muß infolgedessen mit aller Vorsicht geprüft werden, ob der Zweck dieser einschneidenden Maßnahme auf dem von der Regierung vorgeschlagenen Wege erreicht werden kann und ob dieser Weg auch wirklich der beste Weg ist.
Welche Vorteile würde das neue Gesetz den Privatangestellten bringen? Da muß zunächst festgestellt werden: irgendwelche Zuwendungen ans öffentlichen Mitteln bringt das neue Gesetz nicht. Das zu konstatieren ist wesentlich, denn das Arbeiterinvalidenversicherungsgesetz gewährt bekanntlich den Versicherten eine