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Aus Briefen der Wertherzeit. I.
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Das Zweckverbandsgesetz für Groß-Berlin

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die Rolle weitergab, die zu spielen Darmstadt nicht vergönnt war, sah aber auch, daß es sie einem Herrscher lieh, dessen Gattin eine Tochter der großen Landgräfin war. Wohl erkannte er die Veränderung; aber er, der, wie er am 8. März 1776 au Lenz schrieb,zu verschiedenen Malen von der Madame Fortuna tüchtig gewamset worden", wußte sich darein zu fügen.Wir leben hier stille und in unserem Hause vergnügter als jemals. Der Ton ist aber hier so abscheulich, wie er je gewesen. Der Geist der Landgräfin ist entflohn . . . Sie haben einen kleinen Zirkel von Freunden und Menschen, die mit Ihnen sympathisieren. Wer wünschte sich eine große Anzahl? Freylich 8 oder 9 Menschen wie sie anno 1772 beysammen, und oft in meinem Hause beysammen waren, ist ein seltnes Schauspiel. Indessen das Andenken an das, was man Gutes genossen hat, soll uns dankbar und nicht mißmutig machen. Die garstige Prätension an Glückseligkeit, und zwar an das Maaß, wie wirs uns träumen, verdirbt Alles auf der Welt. Wer sich dann so los machen kann und nichts begehrt, als was er vor sich hat, kann sich durchschlagen." So schrieb Merck 1777 im Herbst an eine Freundin (vgl. K. Wagner,Briefe von und an Merck", Darmstadt 1838, S. 100).

Das Zweckverbandsgesetz für Groß-Berlin

von Alfred Lück

it hoher Befriedigung vernahm ich die Kunde, daß die Städte Schöneberg und Wilmersdorf mit der Absicht umgehen, sich zu einer kommunalen Gemeinschaft zusammenzuschließen. Man sei endlich zu der Einsicht gekommen, daß der ewige Konkurrenzkampf zwischen den beiden Gemeinden nur die beiderseitigen wirtschaft­lichen Kräfte schädige und daß eine Vereinigung die Ersparung sowohl von persönlichen als auch von materiellen Ausgaben bedeute; so las ich. Ja, der Bürgermeister Blankenstein von Schöneberg sprach sogar die goldenen Worte, daß man sich in diesem Augenblicke, wo der Zwangverband geschaffen werden solle, darüber klar sein müsse, daß viele persönliche und andere Wünsche nach Ausrechterhaltung des bisherigen Zustandes den allgemeinen Vorteilen gegenüber hintenangesetzt werden müßten. Und man ließ den Worten die Tat folgen. Sämtliche Mitglieder des Magistrats der beiden Städte erklärten, daß sie, falls der Gedanke konkrete Formen annehmen sollte, ihre Übernahme in den Dienst der neuen Großstadt nicht zur Bedingung machen wollten, weil sie daran das Zustandekommen des Planes unter keinen Umständen scheitern lassen möchten. Wer weiß, welche Abfindungssummen in derartigen Fällen üblicherweise gezahlt werden, der weiß auch diese Erklärung zu würdigen.

Grenzboten I 1911 53