Bildende Aunst und innere Politik
von Prof. Dr, B. k?acndcke-Uöuigsbcrg
enn ich den Begriff „innere Politik" mit der bildenden Kunst verbinde, so geschieht es in dem Sinne, daß diese im Bereiche aller derjenigen Behörden liegt, die sich mit der inneren Organisation des Staates beschäftigen und sich der Aufgabe unterziehen, die verschiedenen, zum Teil widerstreitenden Elemente in: Volksleben zu einer inneren Gemeinschaft im Interesse der staatlichen Lebensbetätigung zu vereinigen. Und dazu dient nicht zum mindesten die bildende Kunst. Die geistige Entwicklung unserer gleichermaßen realistisch wie idealistisch gesonnenen Zeit verlangt nach einem Herz und Kopf versöhnenden Mittel. Die Kunst, der Religion wesensverwandt, tritt uns hier als sozialpolitische Helferin entgegen. In unseren Tagen ist das Kunstbedürfnis bis in die unteren Schichten des Volkes gedrungen, wie uns Ausstellungen von Malereien und Skulpturen, die Arbeiterautodidakten geliefert, bewiesen haben. Das Kunstbedürfnis hat sich infolge seiner großen Anpassungsfähigkeit und infolge der höheren Kultur der Völker und Volksklassen zu einen: allgemeinen und starken Triebe entwickelt, so daß unser Leben ohne all die großen und kleinen Segnungen der Kunst undenkbar, unerträglich wäre. Die Kunst ist uns heute unentbehrlich und für unser Kultur- und Wirtschaftsleben außerordentlich fruchtbar. Die Macht, die diesen Trieb des Volkes zur Kunst erziehen, allseitig fördern und regeln kann, ist der Staat. Seine Beziehungen zur bildenden Kunst können doppelte sein, direkte und indirekte. Die ersteren setzen sich aus irgendwelchen staatlichen Unterstützungen zusammen, die letzteren aus jeder mittelbaren Anteilnahme des Staates an der bildenden Kunst. Die Gesichtspunkte, unter denen der Staat sich an der Förderung der bildenden Kunst beteiligen oder sie in seinem Interesse verwenden kann, sind ebenfalls zwiefache. Der Staat verfolgt einerseits unmittelbar Grenzboten I 1011 51