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Das sächsische Gesetz über Gemeindeverbände
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Geselligkeit, Geselligkeitsformcn und Gesclligkeitssurrogcite

dreihundert sächsische Gemeinden umfassende Sparkassen» erb and des Königreichs Sachsen hierher.

Die außerordentliche Steigerung der Aufgaben der Gemeinden auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege, des Wohnungswesens, der Boden­politik, vor allen: aber der Gemeindebetriebe und der Sozialpolpolitik macht es unmöglich, die einzelnen Zwecke der Gemeindeverbände aufzuzählen. Diese Steigerung der Aufgaben erfordert aber eine besondere Sorge sür die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Kommunen. Man muß in der Gemeindeverwaltung vereinfachen und verbilligen. Dies kann in erster Linie durch Dezentralisation geschehen. Man braucht überall in den Gemeinden eine größere Berücksichtigung und Wertschätzung der Regeln der sogenannten Finanztechnik, eine weitere Stärkung der Gemeindestncmzen. Mit Recht ist in den erwähnten Verhandlungen in Anna­berg betont worden, daß man weniger an Steuerreform als daran denken sollte,- das Augenmerk auf die Frage einer weitsichtigen Bodenpolitik und eines Ausbaues der Gemeindebetriebe zu lenken. Aber neben diesen Mitteln wird ein besonderes Interesse die Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch den Zusammen­schluß mehrerer Gemeinden beanspruchen. Dies ist an genannter Stelle und auch sonst von vielen Seiten hervorgehoben worden.

Unter diesen Erwägungen war das gesetzgeberische Vorgehen in Sachsen begründet und zweckmäßig, wenn nicht unumgänglich. Preußen dürfte ihn: bald folgen. Hier sind soeben zwei Gesetzentwürfe betreffend Zwangsverbände im allgemeinen und einen Zwangsverband Groß-Berlin veröffentlicht worden.

Geselligkeit, Geselligkeitsformen und Geselligkeits­surrogate

von Carry Brachvogel-München

I enn ein Leser durch den Titel dieses Essays irregeführt meint, daß ich etwa eine regelrechte, tiefsinnige Kultur- und EntwicklungS- analuse der Geselligkeit geben werde, so bitte ich ihn, meinen Aufsatz zu überschlagen. Ich werde mich nicht einmal mit einer I verästelten Erklärung des BegriffsGeselligkeit" aufhalten, denn wir alle wissen doch, daß Geselligkeit im höchsten und besten Sinn dort ist, wo freie Geister sich in Heiterkeit und deunoch durch eine anmutige Form gebunden, unbewußt aneinander verschwenden, bis aus dieser Verschwendung geistige oder kulturelle Werte entstehen, die, über den kleinen Kreis hinausreichend, allgemeiner Besitz, Nationalgut werden.