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Die Aufgabe des deutschen Bürgertums
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Die Aufgabe des deutschen Bürgertums

von einem Westfalen

in Volk kann sich nur in der Form selbst regieren, daß es von der großen Masse der Staatsbürger eine beschränkte Zahl von Personen an der Leitung der Staatsgeschäste teilnehmen läßt. Vertretungen des Volkes, gesetzgebende Körperschaften müssen geschaffen werden. Dies kann nur durch Wcchleu geschehen, und dabei können Ergebnisse nur dadurch erzielt werden, daß eine Mehrheit den Ausschlag gibt. So bestimmt also eine Mehrheit, welche Person ein Vertreter des Volkes sein soll, und die Beschlüsse der gewählten Körperschaften werden wiederum nach der Mehrheit gefaßt. Von hundert Berechtigten entscheiden einundfünfzig darüber, wer gewählt werdeu soll, und von hundert Volksvertretern bestimmen einund fünfzig, wie die Gesetzgebung und die Einrichtungen des Staates gestaltet sein sollen. Es liegt somit die Möglichkeit nahe, daß die Ansichten, die Wünsche, ja sogar die Lebensbedingungen der Minderheit von neunundvierzig nicht genügend berücksichtigt werden. Es liegt die Gefahr vor, daß wesentliche Seiten des Volkslebens zu kurz kommen, nicht im gleichen Maße wie die anderen ausgebildet werden. Dadurch würde aber die Entwicklung des Ganzen gestört und sonnt schließlich auch die Mehrheit, die die Geschicke des Staates in der Hand hat, geschädigt werden. Es liegt also im wohlverstandenen Interesse des ganzen Volkes selbst, wenn man Vorkehruugeu zu treffen sucht, die einer solchen einseitigen Entwicklung vorbeugen.

Da die Unzulänglichkeit des Systems, die Entscheidung bei der Auswahl und der Abstimmung nach der Mehrheit, durch nichts anderes zu ersetzen ist, so bleibt uur der Ausweg, neben eine Mehrheit eine andere zu stellen, neben eine gewählte Körperschaft eine zweite zu setzen, deren Mehrheit sich ganz anders zusammensetzt als die der ersten, in der möglichst die Volkskreise den Ausschlag Grmzvoten I 1911 14