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Franziska von Hohenheim :
(zu ihrem hundertsten Todestage)
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Lin neues Begnadigungsrecht

Ermahnung, auch seine Gemahlin für die wahre Lehre zu gewinnen, kam der Herzog nicht nach. Fanatisch religiöse Anwandlungen hatte er niemals gehabt; in der Beziehung wenigstens war er ein echter Fürst des aufgeklärten Absolutismus.

Auch als durchlauchtigste Herzogin wurde Franziska dem ländlichen Still­leben von Hohenheim nicht untreu. Karl Eugen fand nach wie vor in ihr das Glück und den Frieden, den er in dem sündhaften Treiben seiner ersten zwanzig Regierungsjahre vergeblich gesucht hatte. In den Briefen, die ihr der schreiblustige Mann zu ihrem Geburts- oder Namenstage widmete, klingt durch allen Wortschwall doch immer ein Ton echter Empfindung hindurch. An dem letzten Geburtstage, den er mit ihr seiern durfte, am 10. Januar 1793, schrieb er: Zwei Worte, denn mehr gewähren die Augen nicht, allerliebste Frau. Seele und Herz, beide Dir eigen, in der Wette Dir eigen. Sie sein der Ursprung aller Dinge, Dir eigen, auf immer eigen. Urteile, richte mich, das erwartet mit heiterster Stirn Dein Dich ewig liebender Freund Karl."

Karl Eugeu starb am 24. Oktober 1793. Der geliebten Frau hatte er das freundlich gelegene Schloß Kirchheim unter Teck zum Witwensitz bestimmt, und hier lebte sie, von einem kleinen Hofstaat umgeben, in ziemlicher Zurück­gezogenheit noch bis zum 1. Januar 1811. Ihr Neffe ließ in der Kapelle des Gutes Sendlingen ihre Büste aufstellen mit der Inschrift:Ihr Herz schlug warm für Gott und Menschen, durch Frömmigkeit und Wohltätigkeit zeichnete sie sich aus." Die Worte treffen die Grundzüge ihres Wesens. Unausgesprochen aber ist der Zauber, der von ihr ausging und einen Karl Eugen ihr so ganz zu eigen gab, das Unwägbare, das Göttliche in ihr, das das Gemeine in ihm bezwäng und bändigte.

Gin neues Begnadigungsrecht

von Geh, Justizrat Wollschläger, Landgerichtsdirektor in Thorn

m deutschen Reichstage äußerte vor einigelt Monaten ein sozial­demokratischer Redner, daß vor den Gerichten einer nordwest­deutschen Provinzialhauptstadt den Angeklagten stets so zumute sei, als wenn sie reißenden Wölfen vorgeworfen würden.

Wir leben in einer wunderlichen Zeit. Einst nannte man den geächteten Verbrecher denwürgenden Wolf" oder denWolfshauptträger", weil er gleich dem Raubtier straflos getötet werden konnte, oder denWald­gänger", weil er friedlos im Walde schweifte. Jetzt müssen wir es erleben, daß deutsche Richter unter dieser Benennung vor Land und Volk angeklagt werden. Die Maßlosigkeit der Anschuldigung kennzeichnet freilich schon allein ihren Unwert. Aber auch abgesehen davon, wird kein Verständiger den leiden-

HG