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Die deutsche Femsxrechgebührenordnung
ohne den einzelnen feste Grundsätze und eine klare Weltanschauung nahe zu bringen. Dadurch, daß wir den Namen des Comenius auf unsere Fahne schrieben, legten wir die Richtung fest, in welcher wir uns zu bewegen beabsichtigten. Indem wir die Idee der Humanität, wie alle großen Gesinnungsgenossen des Comenius in alter und neuer Zeit sie vertreten haben, zur Basis unserer Anschauungswelt wählten, jene Idee, die nicht nur einen philosophischen, sondern einen starken religiösen Einschlag besitzt, waren wir uns bewußt, daß wir zugleich im Sinne der rechtverstandenen Lehre Christi unsere Zielpunkte gewählt hatten").
Damit war die Stellung, welche die Comenius-Gesellschaft zu den gegnerischen wie zu den verwandten Geistesströmungen der Gegenwart einnehmen wollte, klar abgegrenzt; mit offenem Visier traten wir damit nach außen hin allen Richtungen entgegen und schufen zugleich nach innen einen gemeinsamen Boden für alle Mitglieder, die zu uns kamen. Das Ergebnis ist gewesen, daß die Comenius-Gesellschaft ihre Wege seit fast zwanzig Jahren in merkwürdiger innerer Geschlossenheit gegangen ist und daß sie, indem ihr innere Kämpfe und äußere Störungen fernblieben, ihre schwierigen Aufgaben vielleicht besser als größere Verbände hat lösen können.
Die Gesellschaft ist seit 1892 von Jahr zu Jahr innerlich erstarkt, und ihre Stellung im öffentlichen Leben kann heute als fest begründet gelten. Reichsund Staatsbehörden, viele Magistrate, einflußreiche Körperschaften aller Art gehören ihr als Mitglieder an, und die von ihr gegebenen Anregungen und Vorschläge pflegen Beachtung und Entgegenkommen zu finden. Es hat sich an ihrem Beispiel als richtig erwiesen, daß solche Organisationen dann am besten gedeihen, wenn sie nicht auf staatlicher oder halbstaatlicher Einwirkung beruhen, sondern sich auf der freiwilligen Mitarbeit unabhängiger Männer aufbauen.
Die deutsche Fernsprechgebührenordnung
von Lrnst Niemann-Krossen
!ls der Fernsprecher die Weihe der Praxis erhalten hatte und Stephan die Hand des Staates auf dieses neue Verkehrsmittel legte, war ein lautes Rumoren unter den Gegnern des Staatsmonopols. Sie trauten dem Beamtentum eine gedeihliche Ent- l Wicklung des Fernsprechers nicht zu und gaben vor, das Monopol ertöte jede Initiative, hemme den Erfindungsgeist, verurteile den Fernsprecher zur Unbewegliche. Heute müssen die Anwälte des Privatbetriebes zugestehen,
*) Näheres darüber bei Ludwig Keller, „Die Idee der Humanität und die Comenius- Gesellschaft". Jena, Diederichs. 4. Aufl. 1910. Preis M. 0,76.