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Kritische Aufsätze zum Vorentwurf eines neuen deutschen Strafgesetzbuches : vom Eid und Meineid im Vorentwurf eines neuen deutschen Strafgesetzbuches und dem Entwurf einer neuen deutschen Straßprozeßordnung.
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Kritische Aufsätze zum Vorentwurf eines neuen deutschen Strafgesetzbuches

von Amtsrichter Dr, Ernst Sontag-Rattowitz G.-S,

Von Lid und Meineid im Vorentwurf eines neuen deutschen Strafgesetzbuches und dein Entwurf einer neuen deutschen Strafprozeßordnung.

HW in ernstes ethisches Problem unserer Zeit taucht auf, wenn wir KM uns der Frage nähern: Wie hat sich der Vorentwurf des Straf- Zd« gesetzbuches und der in diesem Zusammenhange unlösbar mit- zubehcmdelnde Entwurf einer neuen Strafprozeßordnung zur ^ Regelung der Eidesmaterie gestellt? Das geltende Strafgesetzbuch gruppiert den Meineid zwischen das Münz­verbrechen und die falsche Anschuldigung und erblickt in dem Meineid, wie das Reichsgericht mehrfach ausgesprochen hat, auch ein Verbrechen gegen die Religion. Der Vorentwurf behandelt den Meineid unter der RubrikVerbrechen und Vergehen in Beziehung auf die Rechtspflege". Es gewinnt danach den Anschein, als erblicke er das bei dem Meineid zu ahndende Delikt ausschließlich in der Gefährdung und Irreführung der Rechtspflege, welche auf der falschen Aussage wie auf einer richtigen bauend, zu ungerechten Sprüchen kommen kann.

Ob dieser Übergang vom Neligionsdelikt zum Verbrechen gegen die Staats­sicherheit konsequent vollzogen ist, bleibt noch unten zu prüfen. Wie bedeutend er wäre, dafür sei das volle Verständnis durch eine historische Abschweifung eröffnet, die ihre Berechtigung wohl auch um ihrer allgemein interessanten Tat­sachen willen hat.

Die Römer der klassischen Zeit hatten mit ihrem feinen juristischen Unter- scheioungsvermögen erkannt, daß im Meineid zwei verschiedene kriminelle Tat­bestandsmerkmale liegen, einmal der Frevel gegen die Gottheit, soweit diese fälschlich zum Zeugen angerufen wird, und zweitens der Eingriff in die Rechts­güter des einzelnen und des Staates, soweit durch eine falsche Aussage ein Angeklagter oder eine Partei geschädigt und das Interesse des Staates an sicherer Rechtsfmdung gefährdet wird. Demgemäß bestraften die Römer letzteres Delikt, die wissentlich falsche Aussage, mit den irdischen, ihnen zu Gebote