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Die Trennung von Staat und Kirche in Spanien
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Die Trennung von Staat und Kirche in Spanien

von xandgerichtsrat privatdozent Dr. I, Lriedrich-Gießcil

as klassische Land des Marienkultus und der Ketzerverbrennung (^.uto cw ke). der Inquisition und des Jesuitismus geht zurzeit durch eine kirchenpolitische Krise. Ein umfassender Arbeiterstreik fällt zeitlich damit zusammen. Ursächlich gegenseitig bedingt oder auf eine gemeinsame Ursache zurückzuführen sind beide Bewegungen anscheinend nicht. Die Krise kommt von oben. Ministerpräsident Caualejas hofft ein zweiter Combes oder Bricmd in den Cortes eine Majorität für seine antiklerikalen Pläne zu fiudeu. Der Streik kommt von unten. Die spanische Negierung vermutet sozialistische und anarchistische Umtriebe dahinter, keine republikanischen. Die Demokratie ist also diesmal nicht die Schwester der Trennung von Staat und Kirche". Kann man überhaupt das, was bis jetzt iu Spanien geschehen und für die nächsten Monate zu erwarten ist, schon Trennung von Staat und Kirche" nennen? Es kommt darauf an. was man unterTrennung von Staat und Kirche" verstanden wissen will. Unanfechtbare juristische Kriterien dieses rechtspolitischen Schlagworts gibt es nicht. Mit allen rechtlich-logischen Konsequenzen verwirklicht ist es nirgends, auch uicht in Frank­reich oder Nordamerika. Bei Licht betrachtet, ist es eine rechtsphilosophische Idee, die in den Köpfen spukt, seit es eine Kirche, ja muwti8 mutancllZ: seit es eine Religion gibt, d. h. solange Menschen die Erde bewohnen. Sie enthält sich der historisch-psychologischen Betrachtung als der Kampf der religiösen und der kirchlich-rechtlichen Motive in den Seelen der Menschen einerseits, beider wie den sozialen und staatlich-rechtlichen Motiven anderseits. Mittels derselben Methode ist auch die sogenannteEinheit von Staat und Kirche" rechts­philosophisch zu bewerten; sie ist vorhanden, solange die Mehrzahl der Staats­bürger als solche religiös-kirchliche Motive hat und betätigt. Ist dem aber so. dann ist man berechtigt, jeden Anfang einer wenn auch nur teilweisen Los­lösung eine restlose gibt es nicht, hat es nie gegeben und wird es nie geben des Staates von der Kirche oder der Kirche vom Staate als eine Trennungsbewegung zu bezeichnen. Eine solche in der Richtung einer der