Die Deutsche Komnmnalbank
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beschlossen, die Verhandlungen und die dabei gemachten Vorschläge dem Vorstande des deutschen Städtetages zur Prüfung und weiteren Veranlassung zu überweisen. Der Vorstand hatte zu diesem Zweck eine besondere Kommission gewählt. Diese Vorgänge regten in den Kreisen und kleineren Kommunen den Wunsch an, auch für sich eiue Verbesserung des Kommunalkredits zu erstreben.
Der Wunsch wurde auch dadurch verstärkt, weil in der Literatur mehrfach davon die Rede war, daß die Kreditorganisation auf die Städte beschränkt und die anderen Kommunen davon ausgeschlossen bleiben sollten. Von einer Seite wurde sogar eine Beschränkung auf die Städte über fünfzigtausend Einwohner vorgeschlagen. In: Februar 1909 trat ein Komitee von preußischen Landräten zusammen, die in ihrer Eigenschaft als Leiter von Kreiskommunalverbänden die Verbesserung des Kommunalkredits für die Kreise und die kreisangehörigen Kommunen in nähere Erwägung nahmen. Das Komitee gelangte zu der Überzeugung, daß die Gründung einer allgemeinen kommuualeu Kreditanstalt allen Kommunen größere Vorteile bringen müsse, als verschiedene Sonderinstitute, den Städten insbesondere dadurch, daß der Kreditanstalt ein regelmäßiger Kundenkreis gesichert würde, der die bisher zweifelhaften Fragen der Zwangsverpflichtung und Solidarhaft in zweckmäßiger Weise zu lösen geeignet sei. Zugleich ergab A). daß es vorteilhaft sein müsse, die ebenfalls seit etwa fünfzehn Jahren von den deutschen Sparkassen verfolgten Bestrebungen nach Schaffung eines Zentralinstituts für die mannigfachen Zwecke des Geldausgleichs. Übertragbarkeitsverkehrs und Giroverkehrs mit der Verbesserung des Kommunalkredits in Zusammenhang Zu bringen.
Eine solche Verbindung war bereits in den auf Veranlassung des Deutscheu Sparkassenverbandes ausgearbeiteten und in Nr. 417 der Zeitschrift „Die Sparkasse" vom 15. Juli 1899 veröffentlichten Grundzügen für ein Zentral- mstitut der Sparkassen vorgesehen. Der Wunsch nach einer Sparkassen-Zentrale hat einen Antrieb erhalten durch die Einrichtung des Sächsischen Giroverbandes, an dessen Spitze Bürgermeister Dr. Eberle in Rossen steht, und durch die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassenverbandes von: 4. Dezember 1909, in der beschlossen wurde, auf die Einführung des Giroverkehrs nach sächsischem Muster bei allen deutschen Sparkassen hinzuwirken.
Aus diesen Erwägungen erwuchs der Plan der Deutschen Kommunalbank. Unter Beteiligung aller Kommune-?, die eine Beteiligung wünschen, soll sie den Geldinteressen aller Kommunen und ihrer Anstalten zu dienen bestimmt sein und den kommunalen Finanzen in ähnlicher Weise als Stütze und Vertreterin auf dem Geldmarkt zur Seite stehen, wie die Kreditbanken den Interessen des Großhandels uud der Industrie, die Preußische Seehandlung den Interessen der preußischen Staatsfiuanzen, die Preußische Zeutralgeuossenschaftskasse den Interessen der Genossenschaften.
Das Konntee der Landkreise wählte im Juni 1909 einen geschäftsführenden Ausschuß zum weiteren Ausbau dieses Plaues. Der Ausschuß hielt es für