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Die Tilgung der Reichsschuld durch das Erbrecht des Reiches
Die Tilgung der Reichsschuld durch das Erbrecht
des Reiches
von Justizrat Bamberger-Aschersleben
! ie auf 5 Milliarden angewachsene Schuld des Reiches, die jährlich 200 Millionen an Zinsen verschlingt, ist eine drückende Last in Friedenszeiten, sie untergräbt den Kredit des Reiches für den Kriegsfall und bildet so einen wertvollen Bundesgenossen für Deutschlands Gegner. Jeder, der aus hohen oder egoistischen Beweggründen die Erhaltung des Friedens und im Falle eines Krieges den Sieg der deutschen Waffen wünscht, muß in diesem Feind des Landes seinen eigenen Feind erblicken, der nicht nachdrücklich genug bekämpft, nicht schnell genug aus der Welt geschafft werden kann. Darum erscheint die schleunige Tilgung der Schuld als die dringendste, vornehmste Aufgabe der deutschen Finanzpolitik. Solange sie uugelöst bleibt, ist es vollkommen unrichtig und eine gefährliche Selbsttäuschung, zu behaupten, die Fincmzreform sei abgeschlossen, man dürfe beruhigt ihre Ergebnisse abwarten. Das Reformwerk ist in Angriff genommen, indem man versucht hat, für die Deckung des Fehlbetrages der laufenden Ausgaben zu sorgen, — aber der größte, dauernde Übelstand der deutschen Finanzen, die 5 Milliarden Schulden, dauert fort.
Nach einer verbreiteten Ansicht ist der Finanzplan von 1908 an dem bösen Willen der Mehrheitsparteien gescheitert; in diesem Sinne spricht man vorwurfsvoll davon, daß die .Konservativen und das Zentrum den Fürsten Bülow im Stich gelassen und damit seinen Sturz verschuldet hätten. Als wenn der Finanzplan derart gewesen wäre, daß die große Mehrheit der Bevölkerung ihni hätte zustimmen können, als wenn der Reichskanzler sich das VerKauen der Nation auf dem Gebiete der Finanzpolitik erworben hätte! Tatsächlich hat Fürst Bülow während seiner ganzen Amtsführung in die verworrenen Finanzverhältnisse wenig eingegriffen. Er hat es jahrelang mit angesehen, wie die Finanzen immer schlechter wurden, wie die Schuld des Reiches uuheimlich anschwoll. Eine „Finanzreform" folgte der anderen, keine hielt länger als zwei Jahre vor. Da nachgerade die Beunruhigung in der Bevölkerung mit den Schwierigkeiten der auswärtigen Lage wuchs, so wurde zugesichert, nun solle endlich ganze Arbeit gemacht werden, an Stelle kleiner Palliativmittel werde ein großangelegtes Reformwerk treten zur dauernden Heilung der finanziellen Schäden. Allein der Entwurf der verbündeten Regierungen vom 3. November 1908 brachte schwere Enttäuschungen. Daß vier Fünftel des ganzen Bedarfs von der Masse des Volkes und nur ein Fünftel vom Besitz getragen werden sollten, war so ungerecht und willkürlich, daß es die Zustimmung der großen Mehrheit der Bevölkerung unmöglich finden konnte. Anderseits erregte die unselige Nachlaßsteuer einen Sturm des Unwillens, nicht etwa nur um deswillen, weil sie eine Besteuerung