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Patronat und Schulbehörde
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Patronat und Schulbehörde

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den Schriftwechsel des Direktors mit dem Provinzial-Schulkollegium jederzeit Einblick zu verlangen. Gerade in der Zwischenstellung des Direktors inmitten der verschiedensten Ansprüche von Lehrern, Schülern, Eltern, Patronat und Aufsichtsbehörde liegt die Schwierigkeit, aber auch die Stärke seines Amtes. Weiß er taktvoll und besonnen hindurchzufinden, so kann er großen Einfluß gewinnen, den zum Besten der Schule auszuüben niemand mehr als er berufen ist. Wie soll das aber angehen, wenn ihm von der einen Seite fortwährend ins Blatt gesehen und dazwischengeredet wird? Unleidlich müßte es werden, der Konflikt der Pflichten, die ihn nach zwei Seiten hinziehen, ein dauernder Mißstaud, der zu Kampf und Streit der unerfreulichsten Art die Nötigung enthielte.

Oder wäre eben dieser Kampf das, worauf es eigentlich abgesehen ist? jene Bestimmung nur die Handhabe, um ihn einzuleiten? So müßte man glauben, wenn ein Leitartikel derKölnischen Zeitung" vom 19. März d. Js. Anschauungen zum Ausdruck gebracht hätte, die weiter verbreitet wären. Der ungenannte Verfasser behandelt unter der ÜberschriftOberlehrer und Stadt­verwaltung" die Wünsche der Kuratorien und versichert, diese richteten sich in keiner Weise gegen die Oberlehrer, sondernausschließlich gegen die Art und Weise, wie heute das den Provinzial-Schulkollegien zustehende Aufsichtsrecht gehandhabt" werde. Davon erzählt er wunderbare Dinge, um die Forderung zu begründen: es müsse, was für die Volksschulen die Schuldeputation ist, auch für die höheren Schulen einer Stadt geschaffen werden, ein mit Aufsichts­befugnissen ausgestattetes Gemeindeorgan, das, wie jene zwischen Volksschule uud Bezirksregierung, so zwischen höherer Schule und Provinzial-Schul­kollegium eine mittlere Instanz bildete; zu solchen Organen wären denn die Kuratorien umzugestalten.

/^ucliatur et altera pars. Sieben Jahre lang war ich in Düsseldorf Mitglied auch der Schuldeputation, daneben mehrfach sonst in städtischen Kommissionen tätig. So hatte ich von kommunaler Selbstverwaltung nicht nur eiue hohe Meinung, sondern auch eine lebhafte Anschauung, als ich vor sünf Jahren berufen wurde, im Provinzial-Schulkollegium von Westfalen das Dezernat auch über eine größere Anzahl städtischer Anstalten zu übernehmen. Mit besondrer Freude sah ich diesem Teil meiner Aufgabe entgegen. Ich halte es noch heute für selbswerständlich, daß, wer ein solches Amt antritt, sich von vornherein nicht auf das Leseu von Berichten und Entwerfen von Ver­fügungen beschränken, sondern persönlichen Gedankenaustausch mit den Leitern und Vorstehern der städtischen Schulverwaltung suchen soll; und ich hielt es damals für selbstverständlich, daß solche Absicht, wenn sie in den unter gebildeten Männern üblichen Formen sich äußert, erwidert werde. Alls welche Weise ich hier und da, keineswegs doch überall eines andren belehrt worden bin, braucht nicht ausgeführt zu werden. Nur bitte ich, der Versicherung zu glauben: wenn das Verhältnis zwischen Kuratorium und Provinzial-Schulkollegium nicht