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Patronat und Schulbehörde
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Patronat und ^»chulbehörde

von Dr. Paul Lauer, provinzialschulrar nud Universitätsxrofessor

!urch den Gedanken einer allgemeinen Nieform der inneren Ver­waltung unseres Staates, die vor Jahr und Tag eingeleitet zu werden begann, sind auch für das höhere Unterrichtswesen Hoff­nungen erweckt wordeu. Was hier gewünscht wird, ist: größere Selbständigkeit aller, die an der Schule arbeiten, sachgemäße Beschränkung des überwiegenden Einflusses, deu hier wie auf anderen Gebieten der Verwaltung das juristische Element ausübt, verstärkte Wirksamkeit und erweiterter Spielraum sür Berufserfahrung und fachmännisches Urteil. Gleich­zeitig hat nun der Herr Kultusminister den Entwurf einer neuenDienst­anweisung für die Direktoren und Lehrer an den preußischen höheren Lehr­anstalten für die männliche Jugend" herstelle:: lassen und zunächst zu vertraulicher Begutachtung ausgegeben. Ein Teil davon ist im Abgeordnetenhause, am 26. und 27. April 1910, eingehend besprochen worden, auch vom Regierungs­tische aus, und darf danach als allgemein bekannt gelten. Nur auf diesen Teil können sich die nachfolgenden Erörterungen beziehen.

Im Mittelpunkte des Interesses standen diejenigen Sätze, die den Patronaten städtischer höherer Schulen einen Anteil auch an Aufsichtsführung und Leitung zu geben bestimmt erscheinen. Wie der Abgeordnete Heß mitteilte, hatte eine Versammlung von Vertretern der Verwaltungen von vierzehn westdeutschen Städten, die am 2. Oktober 1909 in Essen stattfand, sich mit dieser Frage beschäftigt und Forderungen erhoben, denen die Vorschläge der Unterrichts­verwaltung weit entgegenkommen. An sich ist es ja ganz natürlich, wenn die Städte wünschen, daß dem, was sie für Ausstattung und Unterhaltung der Schulen leisten, auch ein Anteil an deren inneren: Leben entspreche. Nur sollten sie sich hüten, diesen Anteil auf einem Wege zu suchen, der dem allgemeinen Grenzboten III 1910 20