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Ein Gottesurteil : ein Kindererlebnis
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

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Wie eine große schöne Puppe, die man eben aus ihrer Schachtel genommen hat.

Mit klopfendem Herzen, seine ganze Seele und seine Hoffnung in den Augen, stand er an ihrem Wege.

Als sie näherkam, sah er, daß sie ihn bemerkt hatte und ihrer Erzieherin etwas über ihn sagte.

O Gott! Er wäre jetzt doch lieber davongelaufen. Aber seine Seele ließ ihn nicht fort und bat durch seine Augen.

Nein," sagte die Erzieherin mit einer harten und kalten Stimme,es ist das Merkmal einer niedrigen Herkunst, sich für Geld in eine so unsinnige Gefahr zu begeben. So etwas ist häßlich und gemein."

Und das blonde Mädel aus der Mohrenapotheke wandte den Blick von ihm ab und ging an der Seite der langen Dame an ihm vorüber, ohne ihn anzusehen.

Vorbei! Vorbei!

Das war ein wüster Schmerz von den Schultern bis zu den Hüften. Nun konnte Toni ja wieder heimgehen.

Er ging und ging und ein Summen und Surren in seinein Kopf wurde immer stärker. Und er begriff, daß dies nichts anderes war als das Schwirren der Maschinen in einem ungeheuren Saal, das Geräusch der Räder und Riemen, und daß sein Leben unaufhaltsam diesem brodelnden Kessel zutrieb.

Maßgebliches und Unmaßgebliches

Reichsspiegel Berlin, 18. Juli 1910.

Das russisch-japanische Abkommen Asquith über die deutsch-englischen Beziehungen Elsaß-Lothringen.

Im Mittelpunkt der allgemeinen Aufmerksamkeit steht gegenwärtig das russisch­japanische Abkommen. Vor acht Tagen war zwar die Tatsache bekannt, und auch über den Inhalt waren Veröffentlichungen außeramtlicher Natur erfolgt, aber man wußte noch nicht, wie die beteiligten Mächte die Sache amtlich behandeln würden. Inzwischen haben die Botschafter Rußlands und Japans in Berlin den Wortlaut des Abkommens förmlich mitgeteilt nud dabei Erklärungen abgegeben, die die Lage näher zu beleuchten bestimmt waren. Der bloße Wortlaut des Ab­kommens war geeignet, einige für uns wenig angenehme Deutungen nahe zu legen. Unter solchen Umständen mußte es natürlich von Wert sein, zu erfahren, daß Rußland und Japan das jetzt abgeschlossene Abkommen nicht als einen selbständigen diplomatischen Akt, der eine völlig neue Lage schaffe, angesehen wissen wollen, sondern, wie die beiden Botschafter erklärt haben, als eine Ergänzung des Abkommens von 1907. Dadurch gewinnt die Nichterwähnung des Prinzips der offenen Tür" in dem neuen Abkommen eine andre Bedeutung, als sie sonst haben würde. In der Tat haben Rußland und Japan über diesen Punkt befriedigende Aufklärungen gegeben, und Staatssekretär v. Schoen hat nicht unterlassen, seiner-