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Wertzuwachsteuer vom Objekt oder Subjekt?
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Wertzuwachssteuer vom Objekt oder vom Subjekt?

von Landrat a, z>, von Dewitz, Mitglied des Dauses der Abgeordneten

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^ er Reichstag hat aus Anlaß der Finanzreform die Reichsregierung in die Zwangslage gesetzt, ihm an Stelle einer abgelehnten Besitz­steuer eine Vorlage über die Einführung einer Reichsabgabe von der unverdienten Wertsteigerung bei Grundstücken (Zuwachssteuer) !zu machen. Die Reichsabgabe sollte einen Jahresertrag von 20 Millionen sicherstellen. Trotz der Einwendungen, daß aus Mangel jeder statistischen Erfahrung über die etwaige finanzielle Wirkung auf die Steuer­pflichtigen und über die mit ihr verbundene wirtschaftliche Beeinträchtigung der Gemeinden, deren Haushalt sich auf die Erhebung einer Zuwachssteuer stütze, die Vorbereitung der Steuervorlage der Ermittlungen für eine längere Reihe von Jahren bedürfe, ist die Zeit kurz bis zum 1. April 1911 bemessen geblieben. Die Reichsregierung hat dann ihre früher erhobenen Einwendungen anscheinend nicht für stichhaltig gehalten, da sie den Entwurf schon ein Jahr vor der ihr gestellten Frist vorlegte. Begründet wurde diesmal das Verfahren unter anderen: damit, daß neue Mittel zur Balancierung der Etats pro 1911 bis 1913 unbedingt erforderlich seien. Man sieht, die Finanznot des Reiches, die zur Überwindung aller sachlich berechtigten Bedenken gegen die Neichsfincmzreform führte, treibt auch hier über solche mit einein kaun? anerkennenswerten Mut hinfort. Aber aus dieser Beschleunigung hat sich wenigstens der vielleicht beabsichtigte Vorteil ergeben, daß infolge der Kommissionsberatung des Entwurfs die sachlichen Bedenken gegen die geplante Steuer in einer Weise in den Vorder­grund gedrängt sind, die eine Annahme im Reichstage kaum wahrscheinlich erscheinen lassen.

Was zunächst den finanziellen Effekt betrifft, so ist das vermutete Ergebnis der Vorlage von 40 Millionen, von denen das Reich 50 Prozent, die Einzel- Grenzboten III 1910 14