Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Texas als Staat in die Union festgesetzten Bedingungen und Bestimmungen auch die geeignete Handhabe bieten.
Selbswerstäudlich handelt es sich bei der Prohibitionsbewegung nicht nur um moralische und ethische Fragen, sowie um politische, wie es der Zusammenhang mit dem Steuer- und Abgabewesen mit sich bringt nnd wie es unter anderein auch das texanische Staatsteilungsprojekt zeigt, sondern es handelt sich dabei auch nicht zum wenigsten um schwerwiegende materielle Interessen.
Im Gegensatz zu dem in Deutschland vorherrschenden Stande der Dinge, wo jede kleine Stadt, ja manche Dorfschast ihre eigene Brauerei hat, herrscht in den Vereinigten Staaten auf dem Gebiete der Brauindustrie fast ausschließlich der konzentrierte Großbetrieb vor. In dieser Industrie siud aber in der Union ganz ungeheure Werte angelegt, Werte, welche bei der Einführung der Staatsprohibition mit einem Federstriche vernichtet werden würden. Sind doch Milwaukee und St. Louis — trotz München — die größten Braustädte der Erde, und haben doch selbst im fernen Westen einige Städte — wie beispielsweise das schöne alte San Antonio — eine Stadt von über 100000 Einwohnern — Braubetriebe auszuweisen, die Tausenden von Menschen die Existenzbedingungen liefern. All diesen Tausenden würde aber einfach die Existenzberechtigung durch Majoritätsbeschluß wegdekretiert, weun es den Prohibitionisten gelänge, bei der aller Wahrscheinlichkeit nach bevorstehenden Volksabstimmung die Mehrheit zu erzielen!
Man sieht, zu welchen Ungeheuerlichkeiteil. das an sich richtige demokratische Prinzip der Majoritäts-Herrschaft in der Übertreibung nicht nur theoretisch führen kann, sondern in dem vielgerühmten „Lande der Freiheit" tatsächlich geführt hat, fortwährend führt und aller Wahrscheinlichkeit nach auch noch weiter führen wirdl (Fortsetzung folgt.)
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Neichsspiegel Berlin. 2. Juli 1910.
Die neuesten Veränderungen an leitenden Stellen.
Dem neulich hier besprochenen Ministerwechsel ist eine neue Serie von Veränderungen gefolgt, deren allgemeine Bedeutung nicht noch einmal auseinandergesetzt zu werden braucht, weil es sich um die Ausführung desselben Grundgedankens handelt. Dagegen ist über die Persönlichkeiten der scheidenden und der kommenden Männer einiges zu sagen.
Daß Herr v. Rheinbaben als Finanzminister gehen sollte, lag keineswegs in dem ursprünglichen Plan des Ministerpräsidenten. Aber der Finanzminister selbst hielt, als durch den Einzug des Herrn v. Schorlemer in das Ministerium das Oberpräsidium der Rheinprovinz frei wurde, den Augenblick für gekommen, sich auf einen ruhigeren Posten zurückzuziehen, der seinen besonderen Wünschen entsprach. Das kann man durchaus verstehen und würdigen, und es ist mindestens richtiger, als wenn man die Amtsmüdigkeit des Herrn v. Rheinbaben aus dem Unbehagen über die Angriffe des Herrn v. Gwinner im Herrenhause oder aus