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Konstantinopel : Tagebuchblätter einer jungen Türkin. I.
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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Volksstämmm der Erde auf und unter sich, beherrscht sie dennoch den schönsten Platz der Welt,

Sicherlich hätten die sinnreichen Jngenieurgehirne der Europäer hier ein Wunderwerk aus Eisen konstruieren können, aber so wie Keupru daliegt, schwer und unförmig, ihr ewiges Klagelied singend, paßt sie in unser fernes Stambul.

Zwei weitere Skizzen folgen.

Maßgebliches und Unmaßgebliches

Reichsspicgel Berlin. 14. Mai 1910,

(Parlamentsferien Wehrsteuer Mehr Selbständigkeit!) Am 11. d. Mts. haben die Parlmnentsfericn begonnen. Sie bringen diesmal weder der verantwortlichen Regierung noch der politischen Publizistik die ersehnte Sommerruhe. Zwar ist man in: Reichstage ebenso wie im Landtage fleißig in der Herstellung von Gesetzen gewesen, aber man hat es doch nicht fertig bekommen, den Sorgen die Grundlage zu entziehn, die weite Kreise des Landes um den Stand der Gesetzgebung ergriffen haben. In Preußen ist die Wahlrechts­vorlage noch immer nicht verabschiedet; ob ihre Verabschiedung noch in den letzten Tagen des Mai gelingen wird, muß abgewartet werden; vielleicht offenbart Herr von Bethmann Hollweg noch in letzter Stunde besonderes diplomatisches Glück. Im Reich harren drei Vorlagen der Erledigung: die über die Wertzuwachssteuer, die Versicherungsordnung und die Strafprozeßordnung; im Hintergrunde stehn die Elsässer Frage, die Schiffahrtsabgaben und für Preußen noch die Reform der Verwaltung sowie eiue Steuerform. Zu dem allen gesellen sich noch Fragen der auswärtigen Politik, die, wenn nicht eine neue Orientierung, so doch erhöhte Anspannung der Aufmerksamkeit erfordern, nachdem mit König Eduard ein bekannter Faktor der Weltpolitik ziemlich unerwartet durch einen noch unbekannten ersetzt worden ist.

Sämtliche von uns genannten Fragen wollen wir in diesen: Augenblick einmal nicht sachlich bewerten, sondern lediglich in Rücksicht auf die Stimmungen im Lande. Ganz besonders interessant sind iu diesem Zusammenhange die Elsässer Frage, die Wertzuwachssteuer, die preußische Wahlrechtsfrage und die internationale Lage. Um die Strafprozeßordnung kümmert sich die Laienwelt nur wenig, wie sie überhaupt allen juristischen Fragen gern so lange aus dem Wege geht, als sie sich ihr nicht in Form von praktischen Erfahrungen direkt in den Pelz setzen. Das Eigentümliche an der Lage ist nun, daß die erwähnten gesetzgeberischen Unter­nehmungen nicht den sachlichen Ausgang für die Stimmung im Lande bilden, sondern daß sie umgekehrt von vornherein einer gewissen Stimmung im Lande zum Opfer gefallen sind. Das tritt erfahrungsgemäß eigentlich nur ein, wenn ein Land sich in schwerer Krisis befindet. Nun können wir mit gutem Gewisscu feststellen, daß von einer solchenKrisis" weder in Preußen noch im Reich die Rede sein kann. Deshalb fragen wir: wie ist es möglich, daß angesichts so wichtiger