Der Entwurf eines ^tellenvermittlergesetzes*)
von Geh. Reg.-Rat Dr. Seidel-Berlin
chon seit längerer Zeit wurde über Mißstände im Stellenvermittelungswesen Klage geführt und gesetzgeberisches Einschreiten gefordert. Es wurde über die Unzuverlässigkeit vieler Stellenvermittler geklagt und darüber, daß die Betriebe mit anderen Berufen verbunden sind. Auch nach Inkrafttreten der Novelle der Gewerbeordnung vom 30. Juni 1900 (R.G.Bl. S. 321) und nach Erlaß des Gesetzes, betreffend die Stellenvermittelung der Schiffsleute vom 2. Juni 1902 (R G.Bl. S. 215), sind diese Klagen nicht verstummt. Die in diesen Gesetzen, besonders in der Gewerbeordnungsnovelle, getroffene Regelung des Stellenvermittlergewerbes hat ebensowenig wie die in früheren Novellen vorgesehenen Verschärfungen ausgereicht, um die Mißstände, deren Bekämpfung sie dienen sollten, zu beseitigen.
Zahlreiche Interessengruppen, u. a. auch das preußische Landesökonomie- kollegium, die Landwirtschaftskammern, die Arbeitsnachweisverbände, haben den dringenden Wunsch nach Änderung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen ausgesprochen.
Es ist dies natürlich, denn die Stellenvermittelung hat im Laufe unsrer Wirtschaftlichen Entwickelung eine außergewöhnliche Bedeutung bekommen, vornehmlich durch die Freizügigkeit, den Eisenbahnverkehr, die internationalen Beziehungen mancher Gewerbe, wie beim Gastwirtschaftsgewerbe, die steigende Nachfrage nach Arbeitskräften von feiten der Industrie, den Mangel an Arbeitskräften in der Landwirtschaft, die Zunahme der Saisonarbeit und ähnliche wirtschaftliche Vorgänge. Alles dies drängte nach einer zusammenfassenden Organisation der Stellenvermittelung und des Arbeitsnachweises auf öffentlich-rechtlicher Grundlage unter Leitung und Aufsicht des Staates. Neben den Stellenvermittlern haben die gemeinnützigen Vereine die Stellenvermittelung bestimmter Kategorien übernommen, ebenso Kommunen und weitere kommunale Verbände. Staat und Kommunen sind bestrebt gewesen, aus öffentlichen Mitteln diese verschiedenen Arten des Arbeitsnachweises zu unterstützen. In letzter Zeit
*) Nach den amtlichen Materialien bearbeitet.