Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Reich sspien-l Berlin, 17. April 1910.
(Die Wahlrechtsvvrlage im Herrenhause. Die Wertzuwachssteuer als ReichS- steuer. ReichstagSersatzwahl in Ostpreußen.)
Die Wahlrechtsvorlage ist in der vergangenen Woche vom Abgeordnetenhaus« in zweiter Abstimmung angenommen worden. Wir haben schon vor acht Tagen an dieser Stelle gesagt, daß nichts auf eine Verständigung der Parteien über diese von der Verfassung geforderte zweite Abstimmung hindeute. Tatsächlich ist denn auch an der Vorlage nichts geändert worden. Nur erschien die Stellung der Parteien bei dieser Gelegenheit noch schärfer markiert als vorher. Aus der schwankenden, zögernden, abwartenden Haltung der Mittelparteien war eine entschiedene Ablehnung geworden. Scharf abgegrenzt von dein, was alle andern Parteien gewollt hatten und zuzugeben geneigt waren, wanderte das Kompromiß- Werk der Konservativen und des Zentrums als vorläufig letzte Entscheidung der Abgeordnetenhausmehrheit in das Herrenhaus.
Dort hat die Vorlage nicht lange auf die erste Beratung warten müssen. Schon am Freitag — 15. April — ist die Debatte durch eine Rede des Ministerpräsidenten eingeleitet worden. Man durfte der Stellungnahme des Herrn v. Bethmann Hollweg um so gespannter entgegensehen, als bisher wenig geschehen war, um über die letzten Absichten der Staatsregieruug völlige Klarheit zu schaffen. Es kann hier nicht darauf ankommen, die Rede des Ministerpräsidenten im einzelnen zu zergliedern. Zwei Punkte jedoch scheinen uns besonders wichtig hervorzuheben. Erstens handelt es sich um die Begründung, weshalb die Regierung bisher jedes entschiedene Eingreifen in die Behandlung der Vorlage vermieden hat. Die Regierung legte von Anfang an Gewicht auf die Beibehaltung der öffentlichen Wahl, richtete daraufhin die ganze Vorlage ein und sah diesem Standpunkt entsprechend das Hauptzugeständnis an die Freunde der Wahlreform in der Einführung der direkten Wahl. Auf diesem Grundgedanken wurde die ganze Vorlage aufgebaut. Nun hat der Ministerpräsident jetzt im Herrenhause gesagt, man habe sich nach Beginn der Beratung im Abgeordnetenhause überzeugt, daß für die öffentliche Wahl keine Mehrheit zu erhalten sein werde. Wir können nicht verhehlen, daß hier unser erster kritischer Einwand einsetzt. Auch wir teilten die Meinung, daß der Frage der öffentlichen oder geheimen Wahl eine sehr viel nebensächlichere Bedeutung beizumessen sei, als die Mehrzahl der Parteien Wort haben wollte. Aber wir glauben, die Regierung mußte vorherdarüber klar sein und Klarheit schaffen, ob sie in diesem Punkte eine bestimmte Überzeugung vertreten und dann natürlich auch einen Hauptpunkt der ganzen Wahlrechtsfrage daraus machen wollte, oder ob sie in Erkenntnis der geringeren Bedeutung dieser Streitfrage der tatsächlichen Stimmung der Parteien Rechnung tragen und ihre Überzeugung von dem größeren Werte der öffentlichen Wahl unter Umständen zurücktreten lassen konnte. Entschied sich die Regierung für die zweite Möglichkeit, so konnte es ihr nicht entgehen, daß grundsätzlich auf dem Boden der öffentlichen Wahl von allen Parteien allein die Konservativen standen. Durch rechtzeitigen und richtigen Gebrauch der Presse hätte die Regierung in den Besitz der Erfahrungen, die ihr nachher die Verhandlungen im Abgeordnetenhause brachten, längst vorher gelangen können. Sie hätte dann freilich manche gleißnerischcn Lobsprüche nicht geerntet, die die konservativ-agrarische Presse unter verächtlichen Seitenblicken auf die Methode Bülows der Geradheit und Sachlichkeit des jetzigen Ministerpräsidenten