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Die Verwaltung der geistigen Güter
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Die Verwaltung der geistigen Güter

von Erich Schlaikjer

s liegt in der Natur der Sache, daß der Künstler in geschäftlichen Dingen ein Kind, und zwar meistens ein nachlässiges Kind ist. Es gibt große Künstler, die davon eine Ausnahme machen, aber erst im reiferen Alter, wenn der erste Rausch der Jugend ver­flogen und eine männliche Besonnenheit eingekehrt ist. Solange der doppelte Rausch der Jugend und der Kunst den Menschen beherrscht, ist an geschäftliche Erwägungen nicht zu denken; es wäre sogar unästhetisch, wenn der junge Künstler für die wirtschaftliche Berechnung allzu viel Zeit übrig behielte. Die vornehme Art, die er von Gnaden seines Talentes besitzt, darf sich sehr wohl eine weitgehende Geringschätzung der materiellen Güter gestatten. Nur daß freilich das Mannesalter die Zeit der Besinnung sein sollte, in der er seine Stellung in der Welt überschlägt und seine Rechte geltend macht. Wird die natürliche Nonchalance der Jugend in das Mannesalter hinein fortgesetzt, entsteht ein nachlässiger und versäumter Eindruck, der nicht ohne weiteres sympathisch ist, oder es entsteht ein Bild der Hilflosigkeit, das nicht recht zum Mannesalter stimmen will. Indessen nimmt die Natur auf unsere persönliche Geschmacks­richtung leider keine Rücksicht und so trifft man oft genug Zigeunertmn und geschäftliche Ohnmacht auch im reiferen künstlerischen Alter. Wer das für romantisch halten will, mag es immerhin tun, die notwendige Folge dieser Dinge wird so leicht kein Mensch mit Romantik verwechseln. Die geschäftliche Interesse­losigkeit des Künstlers ruft mit der Sicherheit eines Naturgesetzes eine Aus­beutung hervor, die um so roher wirkt, als in ihr der genieine Rechenverstand (uud oft genug die gemeine Habsucht) über eine au sich vornehme menschliche Natur triumphieren. Wenn es sich um die wirtschaftliche Verwaltung der geistigen Güter handelt, werden wir daher fast immer finden, daß die geschäft­lichen Interessenten ihren Part zu sichern wissen, während das reale Interesse der Kunst in der Verhandlung gar nicht erst zu Wort kommt. Der Stand der Schriftsteller hat, um ein Beispiel zu nennen, noch heute keine wirtschaftliche Organisation von Rang. Er könnte den Zeitungen uud Zeitschriften gegenüber eine eminente Macht bedeuten, er bedeutet als Stand aber gar nichts und Grenzbotm II 1910 14