Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Reichsspiegel Berlin, 10. April 19l0.
(Die Polizei und die Wahlrechtsdemonstrationen. Krisis im Baugewerbe. Die Konservativen und die letzten Spuren der Blockära. Der nahe Orient.)
Am heutigen Sonntag wird die Reichshauptstadt zum erstenmal der Schauplatz polizeilich gestatteter Massenversammlungen unter freiem Himmel sein, in denen gegen das preußische Landtagswahlrecht protestiert werden soll. Eine demokratische und zwei sozialdemokratische Veranstaltungen dieser Art sind geplant. Mau darf wohl annehmen, daß dabei von den Veranstaltern alles aufgeboten werden wird, um Unordnungen und Ausschreitungen zu verhüten.
Erfreulich ist der Verlauf dieser Angelegenheit trotzdem nicht. Wir gehen bei unsern: Urteil von der Meinung aus, daß es bei allen solchen Fragen gar nicht so sehr darauf ankommt, ob irgendeine Partei ihre Wünsche erfüllt oder versagt sieht, sondern ob die über den Parteien stehende Staatsautorität gewahrt bleibt oder nicht. Von vornherein mochten nur eine Beweisführung ablehnen, die mit den Begriffen der „staatserhaltenden" und der „Umsturzparteieu" arbeitet. Sowie wir leider haben erfahren müssen, daß der Konservatismus neuester Prägung gar nicht davor zurückscheut, der Staatsautorität die stärksten Stöße zu versetzen, so sehen wir anderseits keine Veranlassung, in jeder oppositionellen Regung an sich eine Gefahr für den Bestand des Staats zn wittern. Wenn Fragen der Staatsantoritüt zu erörtern sind, wird man gut tuu, deu schematischen Parteistandpunkt ganz beiseite zn lassen und allgemeine Gesichtspunkte heranzuziehen. Freilich auch nicht kleinliche Gesichtspunkte polizeilicher Natur. Die Frage ist und bleibt eine durchaus politische. Volkschara'kter, Charakter der staatlicheil Einrichtungen und der politischen Lage sind dabei bestimmend. Massenversammlungen in Paris sind etwas ganz andres als in London, und beide wieder etwas ganz andres als in Berlin. Gewiß besteht in allen Großstädten die Gefahr, daß sich unlautere Elemente in größerer Zahl unter die Massen mischen und sie zu Ungesetzlichkeiten anstiften. Aber für die politische Beurteilung der Wirkungen kommt das Temperament und die Gesamtstimmung des Volkes in Betracht. Eine Massenbewegung, die dem nicht Rechnung trägt, straft sich selbst und erntet nur Mißerfolg. Die Deutschen sind kein Volk, das auf die Dauer an politischen Deklamationen und Auszügen Geschmack findet. Was ihr Interesse anregt, was sie in ihrer Gesinnung bestärkt, das bieten ihnen gerade solche Massenveranstaltungen nicht, — wenigstens nicht, sobald sie den Reiz der Neuheit und des Ungewöhnlichen eingebüßt haben. Anders ist es natürlich, wenn eine revolutionäre Stimmung die Massen schon so weit erfüllt, daß der Drang, diese Stimmung auszudrücken und womöglich zur Tat zu treiben, alle andern Erwägungen zurückdrängt und das in der Zahl sich ausdrückende Macht gefühl eine ganz neue und besondre Bedeutung gewinnt. Ob eine revolutionäre Stimmung in diesem Sinne im Volke besteht nnd ob die Wahlrechtsfrage sie zum Ausbruch treiben könnte? Wir möchten das bestreikn, vielmehr darauf hinweisen, daß auch die sozialdemokratische Partei solche Ausbrüche, wo sie vielleicht aus örtlichen Ursachen möglich sind, zurzeit eher fürchtet als erhofft. Sie weiß, daß es keine größere Schädigung der Sache der Wahlreform geben könnte, als eine Anzahl von Krawallen, bei denen die Schuld erweislich den Volksinassen selbst