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Die preußische Verwaltungsorganisation früher
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Die preußische Verwaltungsorganisation früher

ie ich gezeigt habe »), lassen sich die Mißstände im Geschäfts­betrieb der preußischen Verwaltung durch persönliche Gründe allein vollständig erklären. Es bedarf aber doch noch der Unter­suchung, ob und inwiefern auch ein Zusammenhang zwischen ihnen und der Organisation der Verwaltungsbehörden besteht, wie die meisten unserer Kritiker behaupten.

Die Entwickluug unsrer Verwaltungsbehörden hat sich in drei Abschnitten vollzogen, die bezeichnet werden durch die Neugestaltungen des Königs Friedrich Wilhelm des Ersten aus dem Winter 1722/28, der Stein-Hardenbergischen Zeit und der siebziger und achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts. Am weitesten geht Lotz uud nach ihm Freiherr von Zedlitz auf diese Entwickluug zurück, die andern Kritiker beschäftigen sich im wesentlichen nur mit dem gegenwärtigen Zustand.

Friedrich Wilhelm der Erste legte die Grundlage des heutigen Gebäudes damit, daß er die beideu bisher getreunten Gruppen der Verwaltungsbehörden, die ältern Domänenbehörden und die jüngeru Konunissariatsbehörden, oben in dem provinziell in einzelne Abteilungen geteilten Generaloirektorium das einen Teil des großen Staatsrats bildete, unten in den verschiedenen Kriegs­und Domänenkammern vereinigte. Alle diese neuen Behörden waren streng kollegialisch eingerichtet. Die staatlichen Ortsbehörden waren für die Städte die Steuerräte, für das platte Land die Landräte. Gleichzeitig wurden diese neuen Behörden aus der Abhängigkeit von den alten allgemeinen Landes­behörden, den Regierungen, vollends gelöst. Abgesehen von einigen, allerdings bedeutungsvollen Änderungen, die Friedrich der Große vornahm, blieb diese Einrichtung bis zum Zusammenbruch des alten Staats bestehn.

Lotz sieht in der ganzen Entwicklung der preußischen Verwaltungsbehörden gleichsam ein Naturgesetz des Großstaats Preußen, daß jedes neue Jahr­hundert neue Instrumente und Jnstitutiouen fordert, um die Landesverwaltung gedeihlich und wirksam führen zu können". Und zwar galt es nach ihm dabei, modern" ausgedrückt, immer, den Zentral- und Provinzialverwaltungsbehörden

") Vgl. Die Not der preußischen Verwaltung. Grenzboten 1910, Heft 3, und die Fort­setzungen Heft 4, S, 7.