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Die Wahlrechtsvorlage und ihre notwendige Ergänzung : von einem Mitglied des Abgeordnetenhauses
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Die Wahlrechtsvorlage und ihre notwendige

Ergänzung

Von einem Mitglied des Abgeordnetenhauses

!er Ministerpräsident hat in der dritten Lesung der Wahlrechts­vorlage die Erklärung abgegeben, daß die Regierung bereit sei, dem Mehrheitsbeschluß des Abgeordnetenhauses beizutreten, nach welchem in Zukunft die Wahlmänner in Urwahlbezirken durch geheime, die Abgeordneten'wie bisher durch öffentliche Wahl gewählt werden sollen, sofern sich für diesen Beschluß eine erhebliche Mehrheit finden würde. Der Beschluß ist mit 238 gegen 168 Stimmen erfolgt. Das bedeutet fünfunddreißig Stimmen über die absolute Majorität. Die Mehrheits­stimmen stammen ausschließlich aus den Parteien des Zentrums und der Konservativen. Es scheint zweifelhaft, ob dieses Mehrheitsverhältnis der Regierung genügt, zumal alle anderen Parteien, namentlich die Freikonservativen und Nationalliberalen, in der Opposition waren. An sich ist es möglich, daß der Beschluß der dritten Lesung in der nach einundzwanzig Tagen erfolgenden nochmaligen Abstimmung eine Änderung erfährt. Wahrscheinlich ist dies jedoch nicht. Vielmehr wird das Herrenhaus zu ihm demnächst Stellung zu nehmen haben, das in seinen Entschließungen völlig frei ist. Daß dieser Faktor der Gesetzgebung aber die Wahlrechtsvorlage nach den Beschlüssen des Abgeordneten­hauses unverändert lassen sollte, ist aus äußeren wie inneren Gründen nicht zu erwarten, da einmal ein Wahlrecht, das sich nur auf dem Votum von zwei Parteien aufbaut, zu starken Angriffen in der Bevölkerung ausgesetzt ist und somit keine Aussicht auf einen dauernden Bestand gewährt, und weil zum anderen die von den Mehrheitsparteien des Abgeordnetenhauses gewählte Gestaltung des Wahlrechtes abgesehen von der geheimen Wahl in einen: Hauptbestandteile, der

Grenzboten I 1910 73