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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Reichsspiegel Berlin, 20. März 1910.
(Zur Lage der Wahlrechtsreform. Motive der Regierung. Stimmungsventile. Neue Erbittrung. Die letzten Neichstagsverhandlungen.)
Vor acht Tagen konnten wir an dieser Stelle noch die Hoffnung aussprechen, die preußische Staatsregierung werde den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses in der Wahlrechtsfrage nicht zustimmen. Inzwischen hat sich die Staatsregierung bei Gelegenheit der dritten Lesung dahin erklärt, daß die grundsätzlichen, von der Mehrheit des Abgeordnetenhauses beschlossenen Bestimmungen jedenfalls nicht als unannehmbar angesehen werden. Unsre Hoffnung ist also getäuscht worden; das müssen wir zunächst klar und offen aussprechen. Es würde aber, so wie die Dinge sich nun einmal entwickelt haben, der Sache des Vaterlandes, der wir dienen möchten, nicht zum Vorteil gereichen, wenn wir diese Entscheidung der Regierung im Ton leidenschaftlicher Anklage behandelten, obgleich wir von schweren Bedenken hinsichtlich der Folgen dieser Wendung erfüllt sind.
Wir dürfen uns vielmehr nicht hindern lassen, die Motive der Regierung ruhig zu prüfen. Wenn man sich in die Frage vertieft, wie diese oder jene besondre Einrichtung im Wahlverfahren voraussichtlich wirken werde, so kann man in einzelnen Fällen sehr merkwürdige Erfahrungen machen. Es werden derselben Bestimmung genau entgegengesetzte Wirkungen zugeschrieben. Die direkte Wahl — so sagt der eine — begünstigt die Liberalen, denn sie befördert die stärkere Agitation, den einzigen Weg, auf dem die starke Stellung der Konservativen in Preußen erschüttert werden kann. Nein, sagt der andre, diese Agitation ist gerade das, was der Liberalismus in Preußen zu fürchten hat, denn hierbei erliegt er auf dem Lande den Konservativen, in den Städten der Sozialdemokratie; sein Weizen blüht bei der indirekten Wahl, wo das Schicksal des Kandidaten den Wechselfällen stürmischer Wahlversammlungen mehr entzogen und in die Hand der ruhiger und selbständiger urteilenden Wahlmänner gelegt wird, wo mehr die Ansicht, die grundsätzliche Parteistellung des Bewerbers als seine Persönlichkeit entscheidet. Das nur ein Beispiel I Gewiß wird sich jeder über diese und ähnliche Fragen eine bestimmte Meinung zu bilden suchen, aber wer möchte sich vermessen, mit absoluter Sicherheit zu behaupten, daß er mit seiner Berechnung der Wirkungen recht hat? Es fließen da zu viele unberechenbare Momente ineinander. Sehr begreiflich ist es jedoch, wenn gerade in Negierungskreisen eine Denkweise überwiegt, die aus dem reichhaltigen statistischen und sonstigen Material, das an diesen Stellen gesammelt wird, möglichst zu positiven Ergebnissen zu gelangen sucht und zuletzt, je gewissenhafter die vorangegangene Untersuchung gewesen ist, desto fester davon überzeugt ist, daß auf bestimmte Maßregeln ganz bestimmte Folgen eintreten werden. So ist eS nicht Engherzigkeit und Rückständigkeit, was die Regierung vor der Kombination des geheimen und direkten Wahlrechts in Preußen zurückschrecken läßt, sondern die bestimmte Annahme, daß gewisse Änderungen des Wahlrechts notwendig Schädigungen von Staatsinteressen herbeiführen müßten.
Wir verstehen vollkommen, wie eine solche Auffassung insbesondre aus den Erfahrungen der Staatsverwaltung erwachsen konnte, aber wir können uns ihr nicht anschließen. Daß bestimmte Einrichtungen des Wahlrechts genau berechenbare Wirkungen hervorbringen, bzeweifeln wir überhaupt. Gewisse Befürchtungen können sich vielleicht zeitweise bewahrheiten, aber ein Wahlgesetz kann nicht der Tagespolitik dienen. Wenn man nicht das Vertrauen hat, daß die Vorschläge, die man