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Gefährlichkeit falscher Anschuldigung und ihre Ahndung
Gau hat heute solche Darstellung, vou schlichten Erzählen:, deren Werke den Namen Kunst noch nicht verdienen, bis zum freien kulturhistorischeu Schilderer.
Erst auf der zweiten Stufe darf man im Grunde von Heimatkunst sprechen, erst da setzt die Dichtung ein, denn nun werden solche Konflikte gebracht, die dieser Heimat im besondern eigen sind, ich möchte sie abgekürzt Deichkonflikte oder Gletscherkonflikte nennen — Kämpfe, die nur unter den besondern Bedingungen von Luft und Licht, Sitte und Leben einzelner Landschaften ausgefochten werden können.
Auf der dritten und höchsten Stufe steht der Mensch als Mensch im Vordergrunde; er ist die Hauptsache, wie er für uns der Erde Mittelpunkt ist. Die Konflikte sind allgemein menschliche, mögen sie tragisch oder humoristisch oder beides sein; und nur die besondre Färbung, die besondre Lebenstreue gehört der Heimat an, versetzt diese Menschen in einen bestimmten Umkreis, dem wir sie als ganz zugehörig empfinden. Auf dieser höchsten Stufe wird die Heimatkunst große Kunst, auf ihr steht Ernst Zahn, auf ihr grüßt er die großen Meister vom Züricher See, Gottfried Keller und Conrad Ferdinand Meyer, und tritt zu dem andern großen lebenden Dichter seines Landes, den: Meister Karl Spitteler vom Schweizer Jura. Ernst Zahn steht auf einer Höhe mit weitem Umkreis, und wir erwarten aus diesem Umkreis noch viele volle Gaben seiner Kunst.
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Das Mißverhältnis zwischen der Gefährlichkeit der wissentlich falschen Anschuldigung und ihrer Ahndung
von Amtsrichter Dr. Sontag, Aattowitz V.-Schl.
Anlangst berichteten die Zeitungen folgenden zwar seltenen, aber doch nicht einzig dastehenden Fall. Zwei Schutzleute hatten einen wegen einer leichten nächtlichen Ruhestörung auf der Polizeiwache eingelieferten jungen Mann in deren Arrestlokal ohne jeden Grund geprügelt und dabei fürchterlich zugerichtet. Der junge Mann erstattete gegen beide Strafanzeige wegen Körperverletzung. Die Polizeibeamten suchten die ihnen drohende Gefahr durch eine Gegenanzeige wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, Beamtenbeleidigung und Körperverletzung abzuwenden. Das eingeleitete Verfahren ergab die völlige Haltlosigkeit der von den Schutzleuten erhobenen Bezichtigungen und bestätigte die Behauptungen des jungen Mannes.
Gegen die Schutzleute wurde daher allein Anklage erhoben, und das Gericht erkannte gegensiewegenKörperverletzungaufdreiMonateGefängnis,wegen derwissent-