202 Die Methode und die Technik der preußischen Verwaltung
— der Dichter. Ersetzt er gar noch durch Mangel an Gedanken und Unklarheit des Ausdruckes, was ihm an Form fehlt, so braucht ihm nur seine Zukunft nicht bange zu sein. Zunächst versichern wir vom Ban ihm zehn Jahre oder noch länger bei jedem neuen Werk, daß es „zwar als Ganzes mißlungen genannt werden müßte, aber voll hoher, dichterischer Schönheit sei". Und mit dieser Abschlagszahlung auf den Ruhm zieht er dann in den Vorhof der Unsterblichkeit, in die Literaturgeschichte ein.
Die Methode und die Technik der preußischen
Verwaltung')
iue sehr weitgeheude Einwirkung ans die Verhältnisse in unsrer heutigen Verwaltung mißt von Massow einer Veränderung der Verwaltungsmethode bei, die in den letzten Jahrzehnten eingetreten ist. Er erblickt darin sogar die Hauptursache der jetzigen unerfreulichen Zustände. Wie er richtig bemerkt, beruht unsre Verwaltung noch heute durchaus auf deu Grundlagen, die Friedrich Wilhelm der Erste und Friedrich der Zweite gelegt haben; alle noch geltenden Vorschriften über den Dienstbetrieb gehen inhaltlich auf sie oder ihre Zeit zurück. Eine der wichtigsten Forderungen, die diese beiden Könige aber an ihre Verwaltungsbeamten richteten, war die genaueste Kenntnis des Landes und seiner Verhältnisse. Die ganze Verwaltung war aus dieser Grundlage aufgebaut. So schrieb z. B. schon die Instruktion für das Generaldirektorium vom 20. Dezember 1722 vor, daß die Präsidenten der Provinzialverwaltungsbehörden ihre Departements so genau kennen sollten, wie ein Kapitän seine Kompagnie. Ähnlich verlangte Friedrich der Große, daß seine Kriegsräte die Provinzen „aus- und inwendig kennten". Demgemäß sollten nach der Instruktion für die Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer von: 22. Juli 1748 die Kammermitglieoer über alle Angelegenheiten ihrer Provinz so unterrichtet sein, daß sie ohne Rückfragen sofort berichten könnten.
Das Hauptmittel zur Erwerbung so genauer Kenntnisse waren regelmäßige und planmäßige Bereisungen der Amtsbezirke. Alle Beamten, von deu Präsidenten bis zu den Ortsbeamten hinunter, waren angewiesen, ihre Amtsbezirke im ganzen Umfang regelmäßig zu bereisen, der Steuerrat z. B. jährlich zweimal. Dabei hatten sie nicht bloß die grade schwebenden Angelegenheiten zu unter-
") Vgl. Die Not der Preuß. Vcrw. Grenzboten 1910, Nr. 3 u, 4.