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Civis Germanus
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Livis Oermanu8

eit einiger Zeit sehen wir uns der unerfreulichen und sogar außerordentlich bedauerlichen Tatsache gegenüber, daß im Aus-, land tätige Deutsche die Klage erheben, ihre Interessen würden vom Reich uicht genügend geschützt, nud daß die amtliche Ver­tretung der deutschen Auslandsinteressen, das Auswärtige Amt, sich genötigt steht, öffentlich einen förmlichen Verteidigungskrieg gegen die Ver­treter deutscher Interessen zu führen. Wer trägt die Schuld an diesem bedauer-' lichen Streit? Gegenwärtig neigt sich die Mehrheit der öffentlichen Meinung aus leicht erklärlichen Gründen den Auslandsdeutschen zu. Es ist nichts leichter, als die öffentliche Meinung für die Anschauung zu gewinnen, daß in irgendeinem besonderen Fall die rührige Energie eines Deutschen in: Auslande an der Bedenklichkeit und den, bureaukratischen Eigensinn der Behörden und ihrer Organe zuschanden geworden sei. .

Liegt ein solcher Fall anch in der Sache der Brüder Mannesman» vor? Das Auswärtige Amt hat dem Reichstage darüber ein Weißbuch unterbreitet, so daß man jetzt die Möglichkeit besitzt, ein selbständiges Urteil über den Fall zu gewinnen. Ein Umstand muß zunächst ein günstiges Vorurteil siir die amtlichen Stellen erwecken, ein Umstand, der in anderen Fällen einen Fehler bedeuten könnte, nämlich die große Zurückhaltung, die bisher geübt worden ist und die dafür Zeugnis ablegt, daß sich das Amt seiner Pflichten in hohem Grade bewußt gewesen ist. Welche andre Behörde würde leidenschaftliche Angriffe, die sogar die persönliche Ehre und Reputation ihrer Vertreter berührten, solange schweigend mit angehört und ruhig geduldet haben, daß die öffentliche Meinung einseitig unterrichtet und daß ans derselben einseitigen und offenbar unrichtigen Grenzboten I 1910 IS