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Maßgebliches und Unmaßgebliches
imponieren können, sondern trotz der starken Markierung von Brusttönen ziemlich saft- und kraftlos. Selbst im Lager der „Genossen" herrscht darüber merkliche Enttäuschung.
Zum Schlusz möchten wir noch die Aufmerksamkeit auf den Konflikt richten, der sich in Elsaß-Lothringen zwischen Staat und Kirche erhoben hat. Die reichs- ländischen Lehrervereine, die den Anschluß an die Organisation im Reich beschlossen hatten, wurden von den Bischöfen von Straßburg und Metz durch ein Verbot daran zu hindern versucht, freilich ohne den gewünschten Erfolg. Darauf sah sich der Staatssekretär Zorn v. Bulach zu einem energischen Schreiben veranlaßt, das die Übergriffe der Bischöfe in die Rechte des Staates zurückwies. Die Bischöfe haben darauf erwidert, daß sie kein Verbot erlassen, sondern nur von ihrem Recht Gebrauch gemacht hätten, die katholischen Lehrer vor den Gefahren des beabsichtigten Schritts für ihr religiöses Leben zu warnen. Das war eine arglistige Ausrede insofern, als diese „Warnung" allerdings in dem bischöflichen Erlaß selbst nicht enthalten war, sondern nur in Form eines Hinweises auf ein beigelegtes Flugblatt erschien. Dieses Flugblatt aber war ein Machwerk der niedrigsten, staatsfeindlichsten konfessionellen Hetze. Der Hinweis darauf war nicht der Form, wohl aber der Sache nach ein Verbot, noch dazu ein Verbot in einer den Staat beleidigenden Form. Hoffentlich bleibt die Regierung die Antwort nicht schuldig, vor allem nicht in ihren Maßregeln.
Die Presse und Herr von Schoen. Das Auswärtige Amt und mit ihm in erster Linie die Person seines Vertreters, des Freiherrn von Schoen, ist in letzter Zeit das Ziel heftiger Angriffe geworden. Ja man gewinnt mitunter den Eindruck, als ob ein wahres Kesseltreiben gegen den Staatssekretär veranstaltet werden sollte. Bemerkenswert ist, daß die Angriffe nicht von Parteiblättern oppositioneller Richtung, sondern von Vertretern einer entschieden nationalen Richtung ausgehe». Das erklärt sich zunächst ziemlich einfach. In der Tätigkeit des Auswärtigen Amts spiegelt sich die nationale Machtstellung. Wenn eine andre Behörde Fehler macht, die nicht auf Mängel der Gesetzgebung zurückzuführen sind, so läßt sich der Fall verhältnismäßig einfach klarstellen; auch wird die Stellungnahme der politischen Kritik vielfach durch grundsätzliche Erwägungen und Parteitaktik bedingt. Die Tätigkeit des Auswärtigen Amts hat nicht den festen Boden der Landcsgesetzgebung und der durch sie geschützten Staatsautorität unter sich, sondern den viel schwankenderen völkerrechtlicher Satzungen, internationaler Abmachungen uud diplomatischer Gepflogenheiten. Sie bietet also der Kritik von vornherein eine breitere Angriffsfläche. Scheint auf diesem Gebiet etwas nicht in Ordnung zu sein, so ergibt sich daraus nur zu leicht ein Rückschluß auf das, was allein allen diesen zerbrechlichen Bestimmungen Bestand verleiht, nämlich auf die wirkliche Machtstellung des Staats. Ist daher einmal der Eindruck entstanden, daß das vom Auswärtigen Aint Geleistete nicht dem entspricht, was der realen Machtstellung des Reichs gemäß erreicht werden müßte, so erwacht die patriotische Sorge selbstverständlich zuerst bei denen, die ihr ganzes politisches Denken nicht auf mehr oder weniger verschwommene Theorien, sondern auf den realen Faktor der nationalen Macht aufbauen. Damit ist zugleich gesagt, daß an der guten und ehrlichen Absicht dieser Kritik keinesfalls zu zweifeln ist.
Freilich soll man auch vor den Gefahren solcher Kritik und damit zugleich vor ihren Grenzen die Augen nicht verschließen. Bei internationalen Streitfragen, mögen sie nun vaterländische Interessen im weitesten Sinne oder private Interessen unsrer im Auslande lebenden Landsleute betreffen, kann niemals ganz und