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Kunstfälschungen
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Strafrechtliche Verdrießlichkeiten

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gutes Werk setzen, damit wir den Geldbeutel auftun. Wenn man in Berlin die umstrittene Wachsbüste nicht gekauft hat, weil sie ein herrliches Kunstwerk, sondern nur weil sie von Lionardo ist, dann geschieht es den Herren ganz recht, wenn man sie hintergangen hat. Haben sie aber die 160000 Mark bezahlt, weil die Büste ein Meisterwerk von strahlender Schönheit ist, dann kann es dem Besitzer wie dem Beschauer ganz einerlei sein, wie der Urheber hieß. Was liegt uns daran, wer die Werke Shakespeares oder Homers geschaffen hat? Ebenso sollte man sich zu den Werken der bildenden Kunst stellen, und wir würden uichts mehr von Fälschungen hören.

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Strafrechtliche Verdrießlichkeiten

von Staatsanrvalt Martell Spatz

!err Kaufmann Müller sitzt am Dienstag morgens am Kaffeetisch und plaudert mit seiner Frau. Es klingelt. Der Postbote erscheint mit der Morgenzeitung und deu Privatbriefen. Zugleich aber bringt er einen amtlichen Brief. Das Amtsgericht schickt ihn. Herr Müller nimmt ihn selbst in Empfang, der Postbote vermerkt darauf, daß er ihn: den Brief an diesem Tage zugestellt habe. Als Müller ihn öffnet, sieht er, daß er zum Sonnabend als Zeuge zur Vernehmung in dem Ermittlungsverfahren gegen Raufmeyer wegen gefährlicher Körper­verletzung vor das Amtsgericht vorgeladen ist. Sinnend und grübelnd, was er mit dieser Sache zu tun habe, setzt er sich wieder an den Kaffeetisch. Aha! denkt er schließlich, das wird der Vorfall sein, bei dem du neulich zufällig auf der Straße sahst, wie einer deiner frühern Arbeiter von jemand mit einer Bier­flasche geschlagen wurde. Aber gerade Sonnabend! Da wollte ich doch den Ausflug mit Bekannten unternehmen, auf den sich meine Frau so sehr freut. Also werde ich morgen auf das Amtsgericht gehen und bitten, mich mit Rück­sicht darauf gleich zu vernehmen; ich weiß ja ohnehin nicht viel von dem Vorfall.

Am nächsten Tage trägt er seine Bitte durch die Gerichtsschreiberei dem Amtsrichter vor. Bedauere sehr, heißt es, die ganze Woche ist schon mit Ver- uehmungs- und andern Terminen vollauf besetzt. Also geht er nachhause und bittet in höflichem Briefe, unter Angabe seines Grundes, seine Vernehmung bis zur nächsten Woche zn verschieben. Am Freitag erhält er aber einen eiligen Brief: Verschiebung ist nicht möglich; der Beschuldigte ist, da er wegen Obdach­losigkeit fluchtverdächtig ist, verhaftet, daher muß die Sache beschleunigt werden.