Maßgebliches und Unmaßgebliches
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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Reichsspiege! Berlin, 7. November 1909
(Die Wahlen in Sachsen. Der Einfluß des neuen Wahlrechts. Folgerungen für die Wahlreform in Preußen. Herr v. Oldenburg in Graudenz. Bayern. Leopold Sonnemann.)
Nun ist auch über die Zusammensetzung des sächsischen Landtags die end- giltige Entscheidung gefallen. Die 91 Mandate des neuen Landtags verteilen sich danach auf 30 Konservative, 28 Nationalliberale, 8 Freisinnige und 25 Sozial- demokraten. Über die charakteristischen Erscheinungen dieser Neugestaltung ist an dieser Stelle schon gesprochen worden, da sie schon vor den Stichwahlen deutlich genug hervortraten. Nachträglich ist nun noch von Interesse, wie die Erfahrungen dieser Wahlen von den Parteien besprochen und ausgenutzt werden. Die Bemühungen der konservativen Partei gehn vor allem dahin, die offenkundige Niederlage, die sie erlitten hat, nicht aus den Nachwirkungen der Reichspolitik, sondern aus dem nenen Wahlgesetz, das jetzt zum erstenmal zur Anwendung gekommen ist, zu erklären. Sie sagen, man sehe aus dem Überhandnehmen der Sozialdemokratie in der sächsischen Volksvertretung, daß das neue Wahlgesetz ein Mißgriff gewesen sei. Die weitere Nutzanwendung dieser Behauptung ergibt sich leicht. Preußen solle sich hüten, diesem bösen Beispiel zu folgen; von einer Reform des Preußischen Wahlrechts könne nach solchen Erfahrungen keine Rede sein.
Man wird dieser Deutung der Lage die Anerkennung nicht versagen können, daß sie in der Benutzung der Umstände nicht ungeschickt ist. Wo die konservative Parteileitung ihren Einfluß noch nicht verloren hat, da wird es gewiß Eindruck machen, wenn ihre Anhänger zu der Überzeugung gebracht werden, daß eine sichre konservative Mehrheit unter dem Einfluß eines neuen Wahlrechts zertrümmert worden ist. Es kommt nur darauf an, daß der erste Ausgangspunkt dieser Beweisführung genügend festgelegt wird. Ist die Niederlage der Konservativen in Sachsen eine Folge des Wahlrechts? Wir müssen auf Grund der Tatsachen, die uns über die allgemein herrschende Stimmung und die Gründe der Wähler bekannt sind, diese Frage verneinen. Der Einfluß dieser Tatsachen braucht keineswegs überschätzt zu werden. Möglich, daß bei Fortbestehn des alten Wahlsystems die Einbuße der Konservativen in dem letzten Ergebnis vielleicht nicht so stark zutage getreten wäre. Aber der Rückgang der konservativen Stimmen wäre auch dann deutlich erkennbar geworden. Er war in Wirklichkeit die Folge und der Ausdruck einer Stimmung oder — deutlicher gesagt — einer starken Verstimmung, die nach Betätigung drängte. Man mag über die Fehler und Vorgänge des neuen sächsischen Wahlrechts denken, wie man will, aber das eine wird wohl niemand behaupten »vollen, daß unter normalen Verhältnissen ein Pluralwahlrecht in einem deutschen Lande geeignet sei, sozialistische Strömungen zu verstärken oder die Interessen des Proletariats besonders in den Vordergrund zu rücken. Davon kann doch gar keine Rede sein. Wenn nun gleichwohl die erste Wirkung der Einführung eines Plnralwahl- rechts eine erhebliche Stärkung der Sozialdemokratie ist, so kann das nur daran liegen, daß das Bedürfnis, gegen die bisher herrschenden Parteien und Richtungen stark, deutlich und eindrucksvoll zu protestieren, auch Kreise ersaßt hat, die mit der wirklichen Sozialdemokratie und ihrem Programm eigentlich nichts gemein haben. Als Gegenstand eines solchen Protestes konnte in Sachsen nur die konservative Partei in Betracht kommen. Man wird deshalb mit ziemlicher Sicherheit den Schluß ziehen dürfen, daß das Ergebnis der Wahlen den Ausdruck einer tief- Grenzvoten IV 1909 43