Beitrag 
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Seite
37
Einzelbild herunterladen
 

Maßgebliches und Unmaßgebliches

37

Maßgebliches und Unmaßgebliches

Reichsspiegel Berlin, 26. September 1909

(Der erneuerte Streit um Fürst Bülows Rücktritt. Marokko.)

Man möchte die Akten über die Geschichte des letzten Kanzlerwechsels gern schließen, soweit diese Auseinandersetzungen geeignet sind, die Aufgaben der bürger­lichen Parteien in den Kämpfen des Tages zu erschweren. Es ist aber in einer Übersicht über die politischeu Meinungskämpfe der vergangnen Woche unmöglich, an der Tatsache vorbeizugehn, daß der Streit über die Vorgänge beim Rücktritt des Fürsten Bülow ärger tobt denn je zuvor. Das hängt mit den Meinungs­verschiedenheiten innerhalb der konservativen Partei zusammen. Die führenden Elemente der konservativen Partei verteidigen sich gegen den Vorwurf der Kanzler- stürzerei um so heftiger und nervöser, je deutlicher ihnen dieser Vorwurf nicht nur von politischen Gegnern, sondern anch von Leuten ans ihren eignen Reihen gemacht wird. In den Tagen des Kampfes selbst wurden die schon damals erhobnen Vor­würfe mit einer gewissen vornehmen Geringschätzung abgetan und die Tatsachen, auf die sich die Gegner stützten, nieist einfach totgeschwiegen. Inzwischen hat man sich die Tatsachen so zurechtgelegt, daß man im Vertrauen ans das schlechte Ge­dächtnis unsrer Zeitgenossen in politischen Dingen schon eher systematische Recht­fertigungsversuche unternehmen kann. Und so ist man denu so weit, daß jetzt der hingeworfne Fehdehandschuh aufgehoben und der Kampf auf der ganzen Linie auf­genommen werden kann. Infolgedessen ist in der letzten Woche ein reicher Segen von Angriffen und Verteidigungen, Erklcirnngen und Enthüllungen über uns nieder­gegangen. Daran ist schwer etwas zu ändern, denn man kann stark erregte poli­tische Leidenschaften nicht ans Kommando eindämmen und den Leuten, die politische Interessen verfechten, den Mund nicht verbieten. Zu beklagen ist nur, daß gerade der Zweck nicht erreicht wird, der eigentlich der wichtigste ist, nämlich die voll­ständige Aufhellung des Tatbestandes. Denn nur selten wird vollständig genau beachtet, Was der Gegner wirklich gesagt hat? auch spielen Berichterstattungen und Erzählungen von Mittelspersonen, bei denen unbeabsichtigte Mißverständnisse nnter- gelaufeu sind, hin und wieder eine Rolle. Es geschieht also sehr leicht, daß Er­klärungen, die den Gegner dnrch vermeintliche Widerlegung seiner Behauptungen scharf treffen sollen, in Wahrheit an den wirklichen gegnerischen Behauptungen vorbeilaufen.

Zunächst folgendes Beispiel dafür. Der konservative Verein in dem Berliner Vorort Groß-Lichterfelde hatte sich seinerzeit von der Parteileitung, wie sie in dem Verhalten der konservativen Reichstagsfraktion zum Ausdruck kam, förmlich losgesagt. Der Verein, der seinen berechtigten Standpunkt wahren, aber nm der Differenz in bestimmten Fragen willen keineswegs die konservative Fahne verlassen will, sieht sich nachträglich in Schwierigkeiten mit Parteileitung und Parteipresse verwickelt, die natürlich löbliche Unterwerfung fordern. In einer Versammlung hatte der Vorsitzende des Vereins, General von Loebell, auch die Rolle der konservativen Partei bei dem Rücktritt des Fürsten Bülow erörtert. Ju den Bericht darüber war durch ein Miß­verständnis die Behauptung geraten, Fürst Bülow habe beizeiten die Führer der konservativen Neichstagsfraktton und die Chefredakteure der konservativen Blätter der Reichshcmptstndt über die Notwendigkeit seines Rücktritts im Falle des Be­harrens bei ihrem Widerstande verständigt. So hatte es nun freilich Herr von Loebell nicht gesagt. Die Deutsche Tageszeitung aber benutzte eiligst diese Auseinander­setzung, um Herrn von Loebell schlankweg für falsch unterrichtet zu erklären. Die vorsichtigere und jedenfalls anch besser unterrichtete Kreuzzeitung begnügte sich mit