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Eine Rechtsphilosophie. 2
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Goethe als Freimaurer

Die Unvollkvmmenheit des Völkerrechts wird als ein vorläufig nicht zu beseitigendes Gebrechen der Menschheit anerkannt. Mit dem Gedanken, daß es ein überstaatliches Recht gebe, sei eine höhere Kulturstufe erklommen worden, aber dieses Recht in einem Weltreiche oder einem Weltstaate verwirklichen zu wollen, sei ein utopischer Gedanke; es werde höchstens zu immer umfassendem Staatenbünden und Bundcsstaaten kommen. Daß der moderne Verkehr die Staaten immer inniger miteinander verbinde, sei nicht zu verkennen. Müsse man sich vorläufig auch mit der Humanisiernng des Krieges begnügen, die von dem Grundsatze ausgehe, daß Krieg nur gegen den Staat, nicht gegen die Bevölkerung geführt werde, und daß den Gegnern nicht mehr Leiden zu­gefügt werden dürfen, als der Zweck des Krieges fordert, so stehe doch zu er­warten, daß die Kriege immer seltner werden und vielleicht einmal ganz auf­hören werden. Der Hegelschc Satz, daß das Bestehende vernünftig sei, gelte ganz besonders im Völkerrecht, nicht in dem Sinne, daß das Bestehende schlechthin vernünftig und keiner Besserung bedürftig wäre, sondern nur so, daß es trotz seiner UnVollkommenheit Gutes wirke, und daß seine gewaltsame Änderung die Lage der Menschen verschlimmern würde. Ein Vorzug des Buches ist sein mäßiger Umfang; es kann darum solchen Nichtjuristen empfohlen werden, die sich ohne großen Aufwand von Mühe und Zeit eine Übersicht über das ganze Gebiet der Rechtswissenschaft verschaffen wollen.

Goethe als Freimaurer

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!N Nr. 40 der Grcnzboten (1908) ist über das Wesen der Frei­maurerei gesprochen und darauf hingewiesen worden, daß unter dem deutschen Maurertum auch die Vertreter des klassischen Idealismus, insbesondre Herder. Lessing, Goethe, Wicland, Fichte und andre Izu nennen sind. Eben ist ein Buch*) erschienen, in dein Goethes persönliche Beziehungen zur Freimaurerei geschildert werden, der er über fünfzig Jahre angehört hat. Die erste Annäherung an die Gesellschaften versuchte der Dichter schon 1764 in seiner Vaterstadt Frankfurt a. M, wo einige Jahre vorher die Arkadische Gesellschaft Philandria gestiftet worden war, die zu den geheimen Orden gehörte. Man wurde unter symbolischen Handlungen aufge­nommen, nachdem unter großer Vorsicht eine gehörige Prüfung durch die Auf­scher heimlich vorangegangen war. Goethe bestand diese Prüfung nicht, und

Goethe als Freimaurer. Von Gotthold Deile. Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 190L. Sonderheft der Stunden mit Goethe. 327 S. Preis 4 Mark.